Die «Tatort»-Folge vom 22. März kam nicht überall gut an. Die vielen Sex-Szenen und die dargestellte Gewalt gegen Frauen an der schwäbisch-alemannischen Fasnet im Schwarzwald stiess vielen Zuschauern sauer auf. Kein Wunder muss Roger Blum (75) nun auf die Forderung einer Beanstandung von einem Zuschauer antworten. «Das im Tatort gezeigte Frauenbild ist diskriminierend. Die Würde der dargestellten Frauen wird mehrfach verletzt», heisst es in dem E-Mail an den SRF-Ombudsmann. «Demgegenüber wird der Mann derart dargestellt, dass er die Frau so behandeln kann. Dieses Bild widerspricht dem verfassungsmässigen Recht auf Gleichstellung.» Dadurch, dass der «Tatort» ausserdem eine «Unterhaltungssendung» sei, wiege der Verstoss noch viel schwerer.
In der Antwort von Blum auf die Beschwerde nimmt zuerst Nathalie Jancso, die in der SRF-Redaktion für die fremdproduzierten «Tatort»-Folgen zuständig ist, Stellung. «Wir gehen mit Ihnen einig, dass die Würde der dargestellten Frau mit Füssen getreten wird», schreibt die TV-Frau. «Der Film zeigt damit aber auch exemplarisch, was noch immer eine traurige Tatsache in der Realität ist, trotz des Rechts auf Gleichstellung: Gewalt gegen Frauen existiert.»
Folge war Online nur Abends aufrufbar
Sie könne nachvollziehen, dass «Ich hab im Traum geweinet» bei manchen Zuschauern «auf Irritation oder gar Ablehnung» gestossen sei. «Wir möchten aber abschliessend auch daran erinnern, dass es sich beim ‹Tatort› um ein rein fiktionales Programm handelt, für das die verfassungsrechtlichen Vorgaben wie die Gleichbehandlung der Geschlechter im Einzelfall nicht anwendbar sind.» Durch die kontroverse Natur der Folge sei sie ausserdem im SRF-Online-Programm nur Abends aufrufbar.
Auch Blum könne nachvollziehen, dass die vielen Sex-Eskapaden der Folge nicht jeden Geschmack treffen. Auf Twitter-Account drückt der Ombudsmann es so aus: «Es wird proll herumgevögelt. Dennoch: Es gilt die Kunstfreiheit.» In der Antwort auf die Beanstandung holt er ein wenig mehr aus.
«Ich habe sehr viele Vorbehalte gegen diesen ‹Tatort›»
«Ich reagiere ähnlich wie offenbar das durchschnittliche Publikum: Ich habe sehr viele Vorbehalte gegen diesen ‹Tatort›», stellt Blum klar. Die Ausstrahlung durch das SRF sei trotzdem berechtigt gewesen: «Ein Film ist ein Kunstwerk. In der Kunst ist die Freiheit immens, und zu dieser Freiheit gehört auch, das Sittengemälde einer ländlichen Gegend in drastischen Bildern zu malen. Das tat der Film. Er war dabei nicht provokanter als manche Theateraufführung. Solche Provokationen sollte man der Kunst zubilligen. Andernfalls kann man das Theater auch verlassen oder den Fernsehapparat abschalten.»
Auch die öffentliche Sittlichkeit habe das SRF mit dem «Tatort» nicht gefährdet. «Das ist, wenn ein Film, der in den Bereich der Fiction gehört, Sexszenen zeigt, nicht der Fall», urteilt Blum. Ausserdem sei der Film erst abends ausgestrahlt worden. Blum fasst zusammen: «Ich kann daher, trotz allem Verständnis für ihre Kritik, Ihre Beanstandung nicht unterstützen.» (klm)
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