Das Urteil gegen Gérard Depardieu (76) ist gefallen. Der Schauspieler wurde im Prozess, in dem ihm sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden, in beiden Fällen schuldig gesprochen, er selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
Im März musste der Franzose sich vor Gericht verantworten. Aktuell im Mittelpunkt stehen vor allem zwei Frauen: Eine 54-jährige Bühnenbildnerin und eine 34-jährige Regieassistentin. Erstere warf dem Schauspieler vor, die in einem engen Korridor zwischen seine Beine geklemmt und ihre Hüfte, ihren Po, ihre Brüste und ihren Intimbereich angefasst zu haben. Die Regieassistentin erklärte vor Gericht, dass der Schauspieler sie gleich bei mehreren Gelegenheiten begrabscht habe und die Arbeit mit ihm von sexuellen Anspielungen und Einschüchterungen geprägt gewesen sei.
Auch Vergewaltigung wurde ihm schon vorgeworfen
Bei dem Prozess im März war auch die Schauspielerin Charlotte Arnould (29) im Gerichtssaal anwesend. Sie warf Depardieu bereits 2018 Vergewaltigung vor.
Depardieu wies die Vorwürfe stets von sich. «Ich wüsste nicht, warum ich Frauen befummeln und ihnen an den Busen oder den Po greifen sollte», sagte der Schauspieler im März vor dem Pariser Gericht. Er räumte zwar ein, vulgäre Sprache verwendet zu haben und die Bühnenbildnerin im Streit an der Hüfte gepackt zu haben, sexuell motiviert sei dies allerdings nie gewesen. Zudem argumentierte Depardieu, dass nicht jede körperliche Berührung als sexuelle Belästigung gewertet werden könne.
Vorwürfe der sexuellen Übergriffe gibt es seit 2002
Der Schauspieler wurde, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Ausserdem soll er den Opfern Amélie und Sarah Entschädigungen von 4000 respektive 2000 Euro zahlen, sich in psychologische Behandlung geben und wird ins Sexualstraftäter-Register eingetragen.
Insgesamt warfen ihm über 20 Frauen im Zeitraum von 2004 bis 2022 sexuelle Übergriffe vor. Einige befinden sich noch in Untersuchung, während andere dieser Fälle bereits verjährt sind.