«Diddys» Anwälte feiern vor dem Gericht
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Nach Urteilsverkündung:«Diddys» Anwälte feiern vor dem Gericht

Das «Diddy»-Urteil erklärt
Was bedeutet «Beförderung zur Prostitution»?

Am Mittwochabend (Ortszeit) ist im Prozess gegen Sean «Diddy» Combs das Urteil gefallen. Die Jury hat ihn teilweise schuldig gesprochen. Wir erklären dir die Entscheidung im Detail.
Publiziert: 08:12 Uhr
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Aktualisiert: 08:43 Uhr
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Die Hände zu Gott: Sean «Diddy» Combs ist in drei von fünf Anklagepunkten freigesprochen worden.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Sean «Diddy» Combs in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen
  • Combs wegen Beförderung zur Prostitution verurteilt, aber vom Sexhandel freigesprochen
  • Ex-Freundin Cassie Ventura und eine ungenannte Klägerin sagten gegen Combs aus
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Das Urteil gegen den gefallenen Rap-Mogul Sean «Diddy» Combs (55) ist gefallen. Die Geschworenen haben am Mittwoch einstimmig entschieden – und den Musiker in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen: im Fall der Beförderung zur Prostitution in Zusammenhang mit Ex-Freundin Cassie Ventura (38) und im Fall der Beförderung zur Prostitution in Zusammenhang mit «Jane», einer namentlich nicht bekannten Klägerin.

In den drei schwerwiegendsten Punkten – dem Sexhandel mit Ventura, dem Sexhandel mit «Jane» und der Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Vereinigung – wurde er freigesprochen. Vor allem Letzter hätte eine lebenslange Haftstrafe mit sich bringen können.

Was bedeutet «Beförderung zur Prostitution»?

Ex-Freundin Ventura kristallisierte sich während des Prozesses als wichtigste Zeugin heraus. Eine erste Klage von 2023, in dem sie Combs Vergewaltigung und Missbrauch vorwarf, endete noch in einer aussergerichtlichen Einigung. In den letzten Monaten sagte die Tänzerin aber erneut gegen den Rap-Mogul aus – und schilderte verstörende Episoden, in denen sie «Diddy» für seine sogenannten «Freak Offs» in diverse verschiedene Städte und Länder einlud. Bei den Partys handelt sich um Sex-Orgien, oft unter Zuzug von Drogen. Genau diese Schilderungen Venturas und einer weiteren ungenannten Klägerin («Jane») nahm die Jury nun zum Anlass, «Diddy» in zwei Punkten schuldig zu sprechen.

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Bei der «Beförderung zur Prostitution» (dem «Mann Act») bewegt eine Person eine andere (meistens eine Frau), sich über US-Staats- oder Landesgrenzen zu begeben – mit dem sich an Prostitution oder sexuellen Handlungen zu beteiligen. Zwang oder Gewalt sind in diesem Fall nicht ausschlaggebend. Der Zweck der «Reise» ist ausreichend. Ob die betroffene Person zustimmt, spielt laut des «Mann Act» nur eine bedingte Rolle. Auch einvernehmliche Dienstleistungen können darunter fallen.

Welches Strafmass den Rap-Mogul erwartet, ist noch nicht bekannt. Klar ist nur: Bis zur Urteilsverkündung muss «Diddy» hinter Gittern bleiben.

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