Staat zahlte Ulrich K. Direktzahlungen
Pferdequäler kassierte 73'500 Franken jährlich

Ulrich K.* (49) erhielt für seinen Hof Unterstützung vom Staat. Obwohl er wegen Tierquälerei vorbestraft war, bezog er bis zuletzt Subventionen. Laut «NZZ» 73'500 Franken – jährlich!
Publiziert: 11.08.2017 um 21:09 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2018 um 22:36 Uhr
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Wegen mehrfacher Tierquälerei vorbestraft: Ulrich K.* aus Hefenhofen TG hat eine neue Anzeige am Hals.

Trotz mehrerer Verstösse gegen das Tierschutzgesetz hat Ulrich K.* (49) bis zuletzt Subventionen bezogen. Dies bestätigte das Thurgauer Departement für Inneres und Volkswirtschaft von Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) am Mittwoch. Heute enthüllt die «NZZ»: Es waren über 73'500 Franken, die K. so gescheffelt hat – und zwar jährlich von 2008 bis 2013.

Das ergibt über die sechs Jahre gerechnet eine Summe von 441'000 Franken. «Grob gesagt hat er die allgemeinen Flächenbeiträge und allfällige Öko-Direktzahlungen erhalten, keine Tierhalter- und Tierwohlbeiträge», sagt Jürg Jordi, Sprecher des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zur «NZZ». 

Während dieser Zeit habe K. eine Fläche von rund 32 Hektaren bewirtschaftet. Der theoretisch mögliche Bruttobetrag für diese Fläche würde 118'000 Franken betragen. Der Kanton Thurgau habe sich somit jeweils Kürzungen von 44'500 Franken vorbehalten. 

K. rekurrierte gegen Kürzungen

Bereits zwischen 2008 und 2010 wollten die Thurgauer Behörden dem Pferdequäler die Direktzahlungen verweigern. Wegen eines Bundesgerichtsurteils mussten sie diese dann aber nachzahlen – eine Summe von 220'500 Franken. K. hatte ausgesagt, er habe ein Gesuch für Flächenbeiträge, Beiträge für den ökologischen Ausgleich, Ethobeiträge und Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere – darunter fallen auch Pferde – beantragt. Diese habe das Landwirtschaftsamt Thurgau zu Unrecht abgelehnt.

Und die Richter gaben K. recht: Sie befanden, dass, wenn ein Tierhalter seine Tiere nicht korrekt behandle, die Subventionen für korrekte Tierhaltung gestrichen werden dürften – nicht aber diejenigen, die mit der Tierhaltung nichts zu tun haben. Sprich: Auch bei einem Verstoss gegen das Tierhalteverbot erhält ein Landwirt weiterhin Beiträge für seine Öko- und Flächenbewirtschaftung. (stj)

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