Basler GPK rüffelt Departement für Tesla-Beschaffung der Polizei
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Ungenügende Abklärungen:GPK rüffelt Departement für Tesla-Beschaffung der Polizei

Rüffel von Basler GPK
«Polizei-Tesla wurden unrechtmässig gekauft»

Die umstrittenen Teslas der Basler Kantonspolizei seien «willkürlich» erstanden worden. Die GPK hält den Kauf der Autos sei unrechtmässig.
Publiziert: 14.02.2019 um 11:44 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2019 um 14:02 Uhr
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Im Dezember fand die Vorstellung des neuen Polizei Teslas in Basel statt.
Foto: STEFAN BOHRER

Die freihändige Beschaffung von sieben Elektroautos der Marke Tesla für die baselstädtische Kantonspolizei ist nicht korrekt abgelaufen. Die GPK rüffelt das zuständige Departement für den «unrechtmässigen» Kaufentscheid mit ungenügenden Abklärungen und Dokumentation.

Das Alarmpikett der Kantonspolizei soll noch im Frühjahr den ersten der sieben Wagen des Typs Tesla X 100D in Betrieb nehmen. Im Dezember waren die ersten drei in den Niederlanden speziell für diesen Auftrag ausgerüsteten Teslas eingetroffen. Seither laufen Schulungen - Unterschiede zu bisherigen Benzinern bestehen etwa beim Bremsen. Die Basler Polizei hat insgesamt rund 190 Fahrzeuge.

In der Kritik steht dieser Kauf von Teslas als Alarmpikett-Fahrzeuge der Polizei allerdings schon seit dessen Ankündigung im März 2018. Bemängelt wurden seither insbesondere der Verzicht auf eine Ausschreibung, die Wahl eines noch nicht erprobten Elektrofahrzeuges, aber auch Datenschutzfragen.

Von Begeisterung getrieben

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates bestätigt in ihrem am Donnerstag vorgelegten Bericht zum Tesla-Kauf einige Kritikpunkte. Unter dem Strich müsse das Vorgehen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) bei dieser Ersatzbeschaffung «als unrechtmässig bezeichnet werden».

Zwar sei das Geschäft korrekt gestartet worden, dann aber aus dem Ruder gelaufen, bis ein «willkürlicher Entscheid» für ein Modell ohne sorgfältige Marktanalyse gefällt worden sei. Aus Begeisterung für das Modell habe Departementsvorsteher Baschi Dürr (FDP) seine abschliessende Entscheidungskompetenz wahrgenommen.

Das JSD respektive Dürr hätten sich dabei über unmissverständliche Empfehlungen der kantonalen Beschaffungs-Fachstelle (KFöB) hinweggesetzt. Entscheide seinen mangelhaft und unvollständig dokumentiert. Fehlende Unterlagen verunmöglichen nun laut GPK eine abschliessende Überprüfung der Rechtmässigkeit der Beschaffung.

Datenschutzfragen

Das energiepolitische Argument für einen vollelektrischen Antrieb sei zudem erst vorgebracht worden, als bereits Kritik am Tesla-Kauf laut geworden war. Überdies habe das JSD Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit «unterschätzt» und auf eine entsprechende gesetzesgemässe Vorabkontrolle verzichtet.

Das JSD habe die freihändige Beschaffung ohne ordentliche Ausschreibung damit begründet, dass kein anderer Anbieter die gestellten Anforderungen erfüllen könne, also eine konkurrenzlose Marktsituation bestehe. Nach der entsprechenden Zuschlags-Publikation habe niemand eine Einsprache deponiert. (SDA)

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