«Ich hatte hier einen Verkehrsunfall mit einem höchst tragischen Ausgang zu beurteilen», sagte der Richter zu Beginn der Urteilsverkündung am Gericht in Mels. Der Unfall, bei dem ein deutscher Chauffeur mit einem Lastwagen einer Schweizer Transportfirma über ein Trottoir nach rechts in eine Strasse abgebogen war, mache nach wie vor betroffen und sei mit grossen Emotionen verbunden.
Dann führte der Richter aus, dass zum Zeitpunkt des Unfalls ein hohes Verkehrsaufkommen geherrscht habe. Zudem sei in drei Schulen der Unterricht kurz vorher zu Ende gegangen und es seien viele Kinder unterwegs gewesen.
Sorgfaltspflichten verletzt
«Hätten sie die nötige Aufmerksamkeit gehabt, hätten sie das Kind sehen müssen», sagte der Richter zum Lastwagenchauffeur. Er habe zudem gewusst, dass die Sicht aus der Führerkabine nach rechts nicht optimal sei.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Fahrer seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 80 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er die Verfahrenskosten von über 11'000 Franken und den Angehörigen des Jungen eine Entschädigung von rund 8000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.