Ausspannen im Ferienhaus
Aber bitte mit Versicherung!

Richtig versichert zu sein, ist Pflicht – das gilt sowohl für den Vermieter eines Feriendomizils als auch für Mieter desselben.
Publiziert: 23.02.2019 um 16:37 Uhr
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Aktualisiert: 18.05.2020 um 17:32 Uhr
Gerade im Berggebiet, wo im Winter Leitungen einfrieren können, empfiehlt sich für den Ferienhausbesitzer eine private Gebäudeversicherung.
Foto: Keystone

Für Zweitwohnungsbesitzer in der Schweiz wird es zunehmend eng. Sogenannte kalte Betten werden immer weniger toleriert. In gewissen Ferienresorts der Schweiz gibt es für Zweitwohnungsbesitzer bereits heute die Pflicht, ihr Feriendomizil an Gäste zu vermieten. Da und dort wird sogar der Erwerb einer Ferienwohnung an eine Vermietungspflicht gekoppelt.

Welche Versicherung abschliessen?

Wer sich als Vermieter eines Feriendomizils betätigt, muss richtig versichert sein. Gleiches gilt auch für den Feriengast. Wenn der Vermieter nach der Abreise seiner Gäste zum Beispiel feststellt, dass diese erheblichen Schaden hinterlassen haben, muss nicht er selbst dafür gerade stehen, sondern der Mieter. Dieser muss für die Reparatur der zerbrochenen Fensterscheibe, für den Sengschaden im Bodenparkett oder die Kratzspuren im Teppich, die vom Hund stammen, aufkommen.

Teuer wird es, wenn der Mieter keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Kluge Vermieter lassen sich von ihren Gästen vor Mietantritt schriftlich bestätigen, dass diese haftpflichtversichert sind.

Versicherungsschutz für Eigentum

Sache des Vermieters ist dagegen ein angemessener Versicherungsschutz für sein Eigentum. Obligatorisch ist die Gebäudeversicherung, die für Schäden am Gebäude aufkommt, die durch Feuer, Wasser, Elementarereignisse und Glasbruch entstehen. In der Gebäudeversicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke, Öfen, Herde oder Bäder versichert. Schäden an der Einrichtung werden dagegen von der Hausratversicherung gedeckt. Diese zahlt aber nur, wenn der Hausbesitzer selbst oder dessen Familienangehörige Schadenverursacher waren.

Gerade im Berggebiet, wo im Winter Leitungen einfrieren können, empfiehlt sich für den Ferienhausbesitzer eine private Gebäudeversicherung. Diese deckt beispielsweise Wasserschäden nach einem Rohrleitungsbruch oder die Folgen eines Hausbrands.

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