Darum gehts
- Halloween ist in der Schweiz bei Kindern und Jugendlichen beliebt
- Eierwürfe verursachen oft hohe Sachschäden und können erhebliche finanzielle Folgen haben
- Nachtruhe in Zürich gilt von 22 bis 07 Uhr
Der ursprünglich irische und inzwischen stark amerikanisierte Brauch ist auch bei Schweizer Kindern und Jugendlichen ein Hit. Seit Halloween in der Schweiz so richtig aufgekommen ist, ist aber auch die Polizei am 31. Oktober die ganze Nacht unterwegs: Im letzten Jahr kommt es im Kanton Zürich und anderen Kantonen zu Dutzenden Einsätzen wegen Eierwürfen gegen Fassaden oder Fahrzeuge, Pyrotechnik oder Sachbeschädigungen.
Ein Eierwurf kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben
Eine Sachbeschädigung ist offiziell ein Antragsdelikt. Somit wird durch den Geschädigten ein Strafantrag gestellt, und die Polizei schreibt einen Rapport an die Untersuchungsbehörde. Diese bestimmt dann, ob und was für eine Strafe ausgesprochen wird.
Es ist also so: Ein bisschen Konfetti im Briefkasten oder Zahnpasta auf der Türklinke – das gehört noch zu den harmlosen Spässen an Halloween. Werden jedoch Hauswände beschmiert, Blumenkästen zerstört oder Briefkästen mit Böllern gesprengt, ist die Grenze klar überschritten: Das gilt als Sachbeschädigung. Auch Autofahrer darf man nicht mit Gruselkostümen erschrecken, oder den kleinen Monstern kontaminierte Lebensmittel unterjubeln.
Verursachen Kinder einen solchen Schaden, können die Eltern haftbar gemacht werden – wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Jugendliche ab 14 Jahren gelten bereits als bedingt deliktfähig und können selbst für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen werden.
In vielen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten für Halloween-Schäden – vorausgesetzt, die Familie ist entsprechend versichert.
Wer zahlt bei einer Sachbeschädigung?
Wer einen Schaden an seinem Haus, Auto oder anderem Eigentum entdeckt, sollte sich also zuerst an die eigene Versicherung wenden. Diese klärt, ob und in welchem Umfang der Schaden gedeckt ist, und nimmt bei Bedarf Kontakt mit der Haftpflichtversicherung der verursachenden Person auf – sofern diese überhaupt bekannt ist.
Was passiert bei Lärm?
Die Nachtruhe ist in der Schweiz kantonal festgelegt: In Zürich z. B. dauert sie von 22 bis 7 Uhr (an Freitagen/Samstagen in der Sommerzeit ab 23 Uhr). Zu diesen Zeiten darf die Nachtruhe nicht gestört werden, sei das durch das Spielen von Schlag- oder Blasinstrumenten, ausgelassene Partys oder das an Halloween sehr verbreitete Sturmklingeln. Solche Vorfälle können der Polizei gemeldet werden, die dann dagegen vorgehen muss. Es kann aber in gewissen Situationen reichen, das Gespräch zu suchen und das Problem so zu lösen.
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Bald steht Halloween vor der Tür. Für all diejenigen, die nicht wissen was das ist, haben wir die wichtigsten Fakten zusammengesucht. Und ein Rezept für leckere Kürbissuppe gefunden.
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Dieser Artikel wurde bereits publiziert und wird jedes Jahr aktualisiert.