Darum gehts
Ueken ist eine kleine Gemeinde im Kanton Aargau. Vor zehn Jahren ereignete sich dort das Undenkbare: Ein Landwirt entdeckte in einem Maulwurfshügel auf seiner Kirschbaumplantage ein paar Münzen. Sie sahen alt aus und waren grün angelaufen. Er vermutete einen archäologischen Fund und informierte die zuständige Stelle des Kantons. In den nachfolgenden Ausgrabungen entpuppte sich der «Schatz» als eine der grössten Sammlungen römischer Münzen, die je in der Schweiz gefunden wurden.
Solche Zufallsfunde gibt es, sie sind jedoch selten, sagt Ellen Thiermann (49), Zentralsekretärin von Archäologie Schweiz. Die meisten der bislang 40’000 archäologischen Fundorte in der Schweiz wurden durch Wissenschaftler oder ehrenamtliche, professionell geschulte Helfer aufgedeckt. «Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, im eigenen Garten auf etwas zu stossen.»
Die häufigsten Fundgegenstände sind allerdings keine Münzen, sondern einfache Keramikscherben. «Das liegt daran, dass gebrannte Keramik seit der Jungsteinzeit überall verwendet wird und extrem lange haltbar ist.» In der Schweiz, die bis auf hochalpine Gebiete fast durchgehend besiedelt war, ist ein Fund grundsätzlich überall möglich. «Am grössten ist die Wahrscheinlichkeit auf Grundstücken, die nahe an bereits bekannten Fundstellen liegen.»
Richtig reagieren bei einem Fund – so gehts
Stösst man im Garten tatsächlich auf einen Gegenstand, der sehr alt wirkt, sollte man die Fundstelle im Boden genau markieren und das Objekt fotografieren. «Anschliessend meldet man den Fund mit Foto und den Angaben zu Fundort und -zeitpunkt der zuständigen kantonalen Fachstelle», so Thiermann. «Auf keinen Fall sollte man den Gegenstand säubern – weder mit einer Bürste noch mit Wasser. Das kann empfindliche Objekte beschädigen.»
Private Zufallsfunde sind zwar eher selten, aber es gibt sie durchaus. Im Kanton Aargau, wo der Münzschatz von Ueken AG fast 2000 Jahre lang vergraben war, stiessen 2024 immerhin 30 Privatpersonen zufällig auf einen archäologischen Gegenstand.
Das Spektrum reicht von steinzeitlichen Silexwerkzeugen über Eisenobjekte bis zu neuzeitlichen Münzen oder Tonpfeifen. Sogar ein römischer Mühlstein war dabei. «Für uns können auch solche auf den ersten Blick unscheinbaren Objekte wissenschaftlich sehr wertvoll sein», sagt Sven Straumann von der Kantonsarchäologie Aargau. Darum freue man sich über jede Fundmeldung. Selbst, wenn sie für die Finder unscheinbar oder gar wertlos wirkt.
So war es auch beim römischen Mühlstein, der bereits 1951 bei Ausgrabungen in einer Kirche zum Vorschein kam. Der Fund von 2024 war eine «Wiederentdeckung». Nach seinem ersten Auftauchen war der Stein bei einem Friedhof ausgestellt. «Er verschwand jedoch im Zuge von Bauarbeiten und wurde nun im vergangenen Jahr in einem privaten Garten wiederentdeckt.»
Meist sind es freiwillige Helfer, die für die Suche ausgebildet wurden, die auf Objekte stossen. Laut dem Verantwortlichen, Pirmin Koch, entpuppen sich aber mehr als 80 Prozent der Fundsachen als Zivilisationsschrott: Aludosen, Patronenhülsen und Ähnliches. Zwischen 200 und 300 Fundobjekte mit archäologischem Wert werden in die Sammlung der Kantonsarchäologie aufgenommen.
Private Zufallsfunde sind zwar eher selten, aber es gibt sie durchaus. Im Kanton Aargau, wo der Münzschatz von Ueken AG fast 2000 Jahre lang vergraben war, stiessen 2024 immerhin 30 Privatpersonen zufällig auf einen archäologischen Gegenstand.
Das Spektrum reicht von steinzeitlichen Silexwerkzeugen über Eisenobjekte bis zu neuzeitlichen Münzen oder Tonpfeifen. Sogar ein römischer Mühlstein war dabei. «Für uns können auch solche auf den ersten Blick unscheinbaren Objekte wissenschaftlich sehr wertvoll sein», sagt Sven Straumann von der Kantonsarchäologie Aargau. Darum freue man sich über jede Fundmeldung. Selbst, wenn sie für die Finder unscheinbar oder gar wertlos wirkt.
So war es auch beim römischen Mühlstein, der bereits 1951 bei Ausgrabungen in einer Kirche zum Vorschein kam. Der Fund von 2024 war eine «Wiederentdeckung». Nach seinem ersten Auftauchen war der Stein bei einem Friedhof ausgestellt. «Er verschwand jedoch im Zuge von Bauarbeiten und wurde nun im vergangenen Jahr in einem privaten Garten wiederentdeckt.»
Meist sind es freiwillige Helfer, die für die Suche ausgebildet wurden, die auf Objekte stossen. Laut dem Verantwortlichen, Pirmin Koch, entpuppen sich aber mehr als 80 Prozent der Fundsachen als Zivilisationsschrott: Aludosen, Patronenhülsen und Ähnliches. Zwischen 200 und 300 Fundobjekte mit archäologischem Wert werden in die Sammlung der Kantonsarchäologie aufgenommen.
Angst vor einer Falschmeldung muss niemand haben. «Es ist nicht schlimm, wenn sich eine Meldung als Fehlalarm herausstellt. Viel schlimmer wäre es, wenn ein wertvoller Fund verloren geht.»
Wer Fundstücke behält, bricht das Gesetz
Behalten darf man die Fundstücke jedoch nicht. «Archäologische Funde sind kein Privateigentum, sie gehören dem Kanton. Das ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Wer Fundgut nicht meldet, entzieht der Öffentlichkeit ein Kulturgut und macht sich strafbar.»
Auch das gezielte Suchen nach archäologischen Schätzen ist aus diesem Grund in der Schweiz verboten. «Wenn man als Laie beispielsweise mit einem Metalldetektor etwas findet und dann dort unsachgemäss gräbt, zerstört man wichtige Informationen über die Geschichte der Schweiz. Für die Archäologie ist die Umgebung eines Fundgegenstands mindestens genauso wichtig wie der Gegenstand selbst.» Auch hier gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Um diese Frage zu beantworten, muss man ins Zivilgesetzbuch schauen. Artikel 667 Absatz 1 regelt die vertikale Ausdehnung des Grundbesitzes. «Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht», steht da.
Das bedeutet: Es ist nicht ganz klar, wie tief in die Erde ein Grundstück dem Besitzer gehört. Sicher ist aber, dass das Eigentum nicht bis zum Erdmittelpunkt reicht wie in manchen anderen Ländern. «Damit wollte der Gesetzgeber unter anderem sicherstellen, dass die Realisierung von öffentlichen Infrastruktur- und Tunnelprojekten nicht gefährdet wird», erklärt Pascal Zatti, Leiter Rechtsdienst des Grundeigentümerverbands Schweiz.
Wenn es darum geht, wie tief ein Grundstück reicht, zählt das sogenannte «schutzwürdige Interesse» des Eigentümers. Dieser Begriff ist nicht genau definiert, sondern hängt vom Einzelfall ab. Wenn jemand sein Interesse geltend macht, folgt also zwangsläufig eine Abklärung. Dafür wird die Interessenlage des Grundeigentümers analysiert und festgestellt, ob der Eigentümer sein Interesse tatsächlich umsetzen kann – beispielsweise aus finanzieller Perspektive.
Um diese Frage zu beantworten, muss man ins Zivilgesetzbuch schauen. Artikel 667 Absatz 1 regelt die vertikale Ausdehnung des Grundbesitzes. «Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht», steht da.
Das bedeutet: Es ist nicht ganz klar, wie tief in die Erde ein Grundstück dem Besitzer gehört. Sicher ist aber, dass das Eigentum nicht bis zum Erdmittelpunkt reicht wie in manchen anderen Ländern. «Damit wollte der Gesetzgeber unter anderem sicherstellen, dass die Realisierung von öffentlichen Infrastruktur- und Tunnelprojekten nicht gefährdet wird», erklärt Pascal Zatti, Leiter Rechtsdienst des Grundeigentümerverbands Schweiz.
Wenn es darum geht, wie tief ein Grundstück reicht, zählt das sogenannte «schutzwürdige Interesse» des Eigentümers. Dieser Begriff ist nicht genau definiert, sondern hängt vom Einzelfall ab. Wenn jemand sein Interesse geltend macht, folgt also zwangsläufig eine Abklärung. Dafür wird die Interessenlage des Grundeigentümers analysiert und festgestellt, ob der Eigentümer sein Interesse tatsächlich umsetzen kann – beispielsweise aus finanzieller Perspektive.
Wissen hingegen kann einem einen Finderlohn einbringen. «Finder erhalten eine angemessene Entschädigung», sagt Thiermann. Reich wird man dadurch nicht, denn die meisten archäologischen Funde haben keinen grossen Geldwert. «Da muss man schon einen richtig grossen Münzschatz ausgraben», sagt Thiermann. Der absolute Ausnahmefund von Ueken brachte dem Finder eine Entschädigung von zwei Lederbeuteln mit je 500 Fünflibern drin ein.
Der wahre Lohn für einen Fund liegt im Moment selbst. «Das Gefühl, etwas in den Händen zu halten, das zuletzt vor 2000 oder 5000 Jahren von Menschen berührt wurde, finde ich in meiner Arbeit immer wieder überwältigend.»