Diese Fehler beim Grillieren solltest du vermeiden
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Auf und unter dem Rost:Diese Fehler beim Grillieren solltest du vermeiden

Rauchende Köpfe unter Nachbarn vermiesen den Grillspass
So vermeidest du Ärger mit Nachbarn in der Grillsaison

Jetzt kann auf Balkon oder Terrasse wieder grilliert werden. Damit man sich aber in der Grillsaison nicht bei der Nachbarschaft unbeliebt macht oder sich Ärger mit dem Vermieter oder der Polizei einhandelt, sollte man sich an einige Punkte halten.
Publiziert: 10:16 Uhr
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Aktualisiert: 12:44 Uhr
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Auftakt in die Grillsaison. Es brutzelt wieder auf Schweizer Balkonen und Terrassen.
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Grillieren auf Balkonen erlaubt, aber Rücksichtnahme auf Nachbarn erforderlich
  • Vermieter können Einschränkungen machen.
  • Nachtruhe gilt normalerweise zwischen 22 und 6 Uhr
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Corine Turrini FluryRedaktorin Wohnen

Sobald die Temperaturen steigen, wird in der Schweiz wieder eifrig gegrillt – ob Fleisch oder Gemüse. Mieterinnen und Mieter dürfen grundsätzlich auf ihren Balkonen und Terrassen grillieren, müssen dabei aber gewisse Regeln beachten.

Nicht jeder Grill ist erlaubt

Nicht nur für Wohn- oder Hauseigentümer, sondern auch für Mieter ist Grillieren erlaubt. Es besteht aber die Pflicht zur Rücksichtnahme. Dazu zählt das Verhindern von übermässigen Geruchs- und Rauchemissionen, wie sie beim Grillieren gerne vorkommen können.

Deshalb können Vermieter in Bezug auf das Grillieren Einschränkungen machen und beispielsweise auf Balkonen nur das Grillieren mit Elektro- oder Gasgrill erlauben und den Holzkohlegrill verbieten.

Es ist daher ratsam, im Mietvertrag oder Hausordnung nachzulesen, wie das geregelt ist, damit man sich weder mit den Nachbarn noch mit dem Vermieter oder der Verwaltung entsprechenden Ärger einhandelt.

Nachtruhe muss eingehalten werden

Ausserdem muss auch in Bezug auf Lärm Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen und die Nachtruhe eingehalten werden. Normalerweise gilt die Nachruhe in der Schweiz zwischen 22 und 6 Uhr. Auch das ist der Hausordnung geregelt. Wer eine Grillparty feiert, muss sich daran halten. Das heisst nicht, dass die Gäste um 22 Uhr nach Hause müssen. Musik ist aber ab dann auszuschalten und Gespräche sollten nur noch in Tischlautstärke geführt werden, damit die Nachbarn davon nicht gestört werden.

Lärmklagen können teuer werden

Ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft hilft, Spannungen zu vermeiden. Wer freundlich ist, bekommt eher einen Hinweis als eine Anzeige. Wird trotzdem wegen Ruhestörung die Polizei gerufen, bleibt es zwar beim ersten Mal meist bei einer Verwarnung – bei Wiederholung droht aber eine Busse.

Grillspass mit Nachbarn

Mit der nötigen Rücksichtnahme und der Einhaltung der üblichen Sicherheitstipps steht dem Grillspass nichts mehr im Weg - wenn das Wetter mitspielt. Und wer weiss, vielleicht ergibt sich daraus sogar ein geselliger Abend mit den Nachbarinnen und Nachbarn.


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