Leser erzählen von eigenen Temu-Erlebnissen
«Musste 750 Franken Busse zahlen»

Ein 71-jähriger Rentner steht wegen verbotener Steinschleudern vor Gericht – ein Fall, der viele Leser bewegt. Sie berichten von eigenen ärgerlichen Erfahrungen mit Zoll und Waffengesetz.
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Auf Onlineplattformen wie Temu, Aliexpress oder Shein finden sich unzählige Billigangebote.
Foto: AFP

Darum gehts

  • Ein Rentner bestellte 2024 verbotene Steinschleudern, juristische Folgen drohen
  • 63 Prozent der Leser prüfen nie, ob Artikel in der Schweiz legal sind
  • Mindeststrafe für verbotene Steinschleuder betrug im Kanton Luzern 280 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sarah RiberzaniRedaktorin Community

Ein paar Klicks für Gratisversand, und plötzlich steht man vor Gericht. Ein 71-jähriger Rentner aus dem Oberwallis wollte im Sommer 2024 eigentlich nur Regenschirme bei Temu bestellen. Weil ihm wenige Franken zum Mindestbestellwert fehlten, legte er zwei vermeintliche Spielzeuge in den Warenkorb. Was er nicht wusste: Die Steinschleudern mit Armstützen sind in der Schweiz verboten.

Das Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Zwar wurde der Mann zunächst freigesprochen, doch der Fall beschäftigt nun das Kantonsgericht. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell eine harmlose Onlinebestellung bei ausländischen Billigplattformen rechtliche Folgen haben kann.

Wissenslücke beim Online-Shopping

Viele Konsumentinnen und Konsumenten prüfen vor einer Bestellung nicht, ob ein Produkt in der Schweiz überhaupt erlaubt ist. In unserer Blick-Umfrage mit über 3200 Teilnehmern geben 64 Prozent an, sich nie über die rechtliche Zulässigkeit von Produkten zu informieren. Weitere 14 Prozent tun dies nur manchmal. Lediglich 22 Prozent überprüfen nach eigenen Angaben immer, ob ein Artikel den Schweizer Vorschriften entspricht.

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Leser erzählen von eigenen Erlebnissen

Der Fall des Walliser Rentners löste eine breite Debatte unter unseren Lesern aus. Viele schildern eigene, zum Teil widersprüchliche Erfahrungen mit dem Schweizer Waffen- und Zollrecht. So berichtet Daniel Brunner: «Es geht mir ähnlich. Ich habe eine Steinschleuder bestellt mit einem Laser als Zielsucher. Ich hatte Glück und kam im Kanton Luzern mit der Mindeststrafe von 280 Franken davon. Ich frage mich, was läuft in unserem Land immer mehr schief?» 

Peter Mayer kritisiert das Schweizer Waffengesetz ebenfalls: «Während viele Schweizer tödliche Schusswaffe zu Hause haben, landet man wegen einer Steinschleuder vor Gericht. Ich musste wegen einer abgelaufenen Dose CS-Gas mit Prüfzeichen, die in meinem Auto lag, über 750 Franken Strafe zahlen. Hier schiesst der Staat wieder mit Kanonen auf Spatzen.» 

Auch Peter Franz schildert eine eigene Erfahrung im Umgang mit Bund und Zoll: «Ich habe zwei batteriebetriebene Wasserpistolen bestellt, vorgängig aber beim Bund nachgefragt, ob ich dazu eine Einfuhrbewilligung benötigen würde. Dazu habe ich den Link zum Artikel angehängt, damit sich der Sachbearbeiter das Produkt selber ansehen kann.» Die benötigte Bewilligung bekam er dann für 50 Franken. «Ich fragte beim Zoll an, wohin ich mit dieser Bewilligung gehen soll, da ich ja das Paket per Boten bekomme. Fazit: Der Zoll wusste nichts, das Paket kam an, eine Bewilligung wurde nie verlangt. Bürokratie, wie sie leibt und lebt!»

«Jagt Verbrecher, keine arglosen Bürger»

Neben persönlichen Erfahrungen äussern viele Leser auch grundsätzliche Kritik an der Verhältnismässigkeit der Gesetze und am Vorgehen der Behörden. «Jagt Verbrecher, keine arglosen Bürger. Das ist nur noch jenseits von Verhältnismässigkeit. Sorry, kann es nicht nachvollziehen. Beschlagnahmen, wenn verboten – und gut ist!», schreibt Leser Leo Furrer.

Auch Rico Steiner übt scharfe Kritik: «Wenn sich die Staatsanwälte bei richtigen Verbrechern so ins Zeug legen würden, wären unsere Probleme viel kleiner. Die Schweiz macht sich immer lächerlicher.»

Befürworter des behördlichen Handelns

Auf der anderen Seite gibt es auch Leser, die das Vorgehen der Behörden als notwendig und gerechtfertigt ansehen. Alex Holenstein betont: «Die Staatsanwaltschaft muss doch diesen Fall weiterziehen, sonst kann sie nicht mehr solche Importe anklagen. Für alle, die solche Ware kaufen: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Ich bin froh, dass es solche Importverbote für Waffen und Elektrowaren direkt aus China gibt.» 

Auch Urs Saladin meint: «Wenn mit einer solchen Waffe jemand verletzt würde, wäre der Aufschrei gross und alle würden bemängeln, dass der Zoll zu lasch arbeite!» Er betont zudem, dass das Problem nicht nur bei Temu liege, sondern generell bei ausländischen Händlern. «Man kann aus Deutschland Radarwarngeräte bestellen, die hier aber illegal sind! Oder in Frankreich kann man Waffen bestellen, genauso illegal hier. Also, immer vorsichtig sein, was man bestellt!»

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