Darum gehts
- Vierfachmörder von Rupperswil erzielt Teilerfolg vor Gericht. Therapiefähigkeit wird erneut geprüft
- Psychiater und Öffentlichkeit kritisieren mögliche Therapie für den verurteilten Mörder
- Täter wurde vor sieben Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt
Einer der schockierendsten Kriminalfälle der Schweiz sorgt wieder für Aufsehen: Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas Nick (42), erzielte vor dem Aargauer Verwaltungsgericht einen Teilerfolg. Zehn Jahre nach der Tat und sieben Jahre nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft muss der Kanton Aargau den Fall erneut prüfen. Das Gericht entschied, dass das damals abgebrochene Verfahren zur Therapiefähigkeit fortgesetzt werden muss. Danach soll entschieden werden, ob Nick eine Therapie erhält – seine einzige Chance auf eine mögliche Freilassung.
Für den bekannten Psychiater Thomas Knecht, der viel Erfahrung mit Inhaftierten hat, ist dieses Vorgehen völlig absurd. «Dass er um seine Freiheit kämpft, zeigt, wie kaltblütig er eigentlich ist!», sagt er zu Blick. Gewohnheiten eines Menschen liessen sich zwar verändern, so Knecht: «Aber nicht seine irregeleiteten Sexual- und Gewaltveranlagungen heilen. Wunder passieren in diesem Bereich einfach keine!»
Schock und Empörung: Die Schweiz diskutiert
In der Leserschaft sorgt das Thema für heftige Reaktionen. Der Tenor ist eindeutig. «Wenn es um Täterschutz geht, ist die Schweiz das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Ich wäre nicht überrascht, wenn er in ein paar Jahren freikommt. Neue Identität, finanziert vom Steuerzahler, bis ans Lebensende», kommentiert Leser Mariano Staub empört.
Ähnlich sieht es Leser Matthias Renevey. «Das wäre nicht nur ein Affront den Hinterbliebenen der Opfer gegenüber, es würde einmal mehr das gesamte Rechtssystem infrage stellen. Ich weiss, Vergleiche hinken. Aber habe ich mich einmal auf der Strasse nicht unter Kontrolle, werde ich mit aller Härte des Gesetzes bestraft, ohne Aussicht auf einen Rekurs oder dergleichen. Da fehlt mir einfach das Verständnis!»
Auch User Daniel Gnädinger äussert sich kritisch. Er vermutet, dass das Gericht «wohl zu Schluss gekommen ist, dass gemäss geltenden Gesetzen ein verwahrter Täter weiterhin Recht auf Therapie hat». Gnädinger betont, dass die Aufgabe eines Gerichts darin bestehe, die geltenden Gesetze auszulegen und danach zu urteilen. Gleichzeitig fragt er sich, ob «das im Gesetz nicht richtig oder klar genug geregelt ist». Seiner Ansicht nach sei hier eher das Gesetz das Problem und nicht das Urteil an und für sich. Er appelliert an die Politik: «Es liegt nun an der Regierung und vor allem am Parlament, diese Lücke zu schliessen, damit das klar geregelt ist.»
Die andere Seite der Debatte
Doch es gibt auch wenige Leserinnen und Leser, die die Situation differenzierter betrachten. Mark Markwalder schreibt, auch ein Täter habe seine Rechte. «Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn er die Rechte der Opfer wie Täter wahrt, auch wenn gewisse Vorgänge nicht nachvollziehbar sind», hält er fest. Weiter kritisiert er, dass «der erwähnte Referent ohne fundierte Grundlagen zu solch einer Aussage bereit ist.» Ein Gutachter solle, so Markwalder, «stets unbefangen und neutral seiner Arbeit nachgehen. Auf der Basis des Rechtsgutachtens kann die Justiz entsprechend handeln: Urteil verschärfen oder aufheben.»
Auch Peter Stocker zeigt sich kritisch gegenüber Expertenmeinungen, die ausserhalb der Akten urteilen. Er schreibt, es sei «ein wenig befremdlich, dass ein Psychiater sich dazu herablässt, über einen Menschen zu urteilen und Ferndiagnosen zu stellen, ohne die Akten genau zu kennen». Stocker betont: «So schlimm die Tat auch ist, so gelten die Mechanismen unseres Rechtes auch für so einen Täter!»