Darum gehts
- Führerschein-B-Grenze wird aufgeweicht, EU und Schweiz erhöhen Gewichtslimit
- Elektrofahrzeuge, Wohnmobile und leichte Einsatzfahrzeuge profitieren von neuen Regelungen
- Schweiz plant völlige Gleichstellung von Stromern bis 4,25 Tonnen mit Verbrennern bis 3,5 Tonnen
Die Grenze von 3500 Kilogramm Gesamtgewicht für den Führerausweis B wird zunehmend aufgeweicht. Sowohl in der EU als auch in der Schweiz laufen Bestrebungen, das Gewichtslimit auf 4250 oder gar 5000 Kilogramm zu erhöhen.
Hintergrund: Wegen der grossen Batterie sind Elektrofahrzeuge deutlich schwerer als herkömmliche Verbrenner. Das wird bei leichten Nutzfahrzeugen und Campern schnell zum Problem für Fahrer, die nur den B- oder BE-Ausweis (für Anhänger) besitzen.
Sie brauchen heute in der EU einen Lastwagenausweis, um Fahrzeuge zu lenken, die nicht in die Lastwagenkategorie fallen sollten. Und in der Schweiz gibt es zwar eine Ausnahmeregelung für emissionsfreie Fahrzeuge, aber diese ist kompliziert.
Nicht nur Elektrofahrzeuge betroffen
Nun beschloss die EU im Oktober eine neue Richtlinie, mit der die Hürde verkleinert werden soll. Mit dem B-Ausweis kann man künftig Fahrzeuge bis 4250 Kilogramm lenken, wenn sie aufgrund ihres Aufbaus oder einer alternativen Antriebstechnik schwerer als 3500 Kilogramm sind. Das sind vor allem Elektrofahrzeuge, Wohnmobile und leichte Einsatzfahrzeuge, wie «Auto Motor und Sport» schreibt.
Eine zweite Ausnahme betrifft Fahrzeuge bis 5000 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Sie gilt nur für alternative Antriebe wie Elektro-, Wasserstoff- oder Gasfahrzeuge.
Allerdings braucht es in beiden Fällen weiterhin ein spezielles Training oder eine Prüfung. Ohne diesen Eintrag im Führerschein bleibt die 3500-Kilogramm-Grenze bestehen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 2029 umsetzen.
Die Schweiz ist bei Stromern schon weiter
In der Schweiz gilt hingegen bereits seit 2022 eine Sonderregelung – aber nur für emissionsfreie Fahrzeuge. Sie dürfen wegen ihrer Antriebstechnik 750 Kilogramm (max. 4250 Kilo) schwerer sein als ihre fossil angetriebenen Pendants (max. 3500 Kilo).
«Bei der Sonderregelung handelt es sich um einen Swiss Finish», sagt TCS-Sprecherin Vanessa Flack. Europäisches Recht kenne diese Unterscheidung noch nicht.
Die Schweiz plant aktuell einen weiteren Ausbau dieser Regelung. Der Bundesrat setzte im September das Ziel, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen weitgehend den herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen gleichzustellen. Die Fahrtschreiberpflicht und das Tempolimit von 80 km/h auf der Autobahn sollen aufgehoben werden.
Der Bundesrat erfüllt damit eine Forderung von Auto-Schweiz. Die Vereinigung der Autoimporteure verlangte Anfang Jahr eine Vereinfachung der Regelung. Damit könne der Anteil elektrischer Lieferwagen gesteigert werden.
Campingversion des ID. Buzz auf Eis gelegt
Die EU geht insofern weiter als die Schweiz, als auch nichtemissionsfreie Wohnmobile und leichte Einsatzfahrzeuge künftig mit dem B-Ausweis gelenkt werden dürfen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt auf Anfrage von Blick: «Das Astra wird prüfen, inwieweit einzelne Vorschriften dieser Richtlinie, soweit für die Schweiz sinnvoll, übernommen werden sollen.»
Unter die neue 4250- oder 5000-Kilogramm-Regel werden vor allem leichte Nutzfahrzeuge und Camper fallen. Dazu gehören heute Modelle wie der Ford E-Transit oder Mercedes eSprinter. Ausserdem Kleinbusse, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge.
Der Bedarf ist also gegeben. So plante VW beispielsweise eine Campingversion des kultigen ID. Buzz. Doch der deutsche Autohersteller musste die Pläne 2023 auf Eis legen. Ein Grund war damals, dass die 3500-Kilogramm-Grenze für Fahrzeuge, die in Europa mit dem normalen Autoausweis B gefahren werden dürfen, überschritten worden wäre.