Darum gehts
- Bei einem Selbstunfall kann Velofahrern eine Busse drohen
- Doch nicht immer ist ein Nichtbeherrschen des Fahrzeugs strafbar
- Ausnahmen können Schlaglöcher, Tramschienen oder Glätte sein, die zu Unfällen führen
Ich bin auf Glatteis ausgerutscht und habe einen Selbstunfall gebaut – zum Glück, ohne mich zu verletzen. Sollte ich den Unfall der Polizei melden – oder droht mir dann eine Busse?
I. Geisseler, per Mail
Mehr als die Hälfte aller Velounfälle sind gemäss offizieller Statistik sogenannte «Selbstunfälle». Expertinnen schätzen, dass es noch viel mehr Selbstunfälle gibt, die jedoch nicht der Polizei gemeldet werden. Der Hauptgrund liegt wohl zum einen darin, dass viele davon glücklicherweise glimpflich ausgehen. Andere melden den Unfall nicht, weil sie Angst vor einer Busse wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» haben könnten. Und eine solche droht bei einem Selbstunfall tatsächlich!
Besonders ungerecht fühlt sie sich an, wenn der Unfall wegen eines Mangels an der Strasse passiert und dabei keine andere Person betroffen ist. Das Bundesgericht hat mehrmals entschieden, dass ein Nichtbeherrschen des Fahrzeuges nur dann strafbar ist, wenn es auf einem Fahrfehler beruht. Aber nicht für jeden Fahrfehler kann man verantwortlich gemacht werden: Das Basler Appellationsgericht hat vor einigen Jahren einen Velofahrer freigesprochen, der bei einer Tramhaltestelle in die Schiene geriet und stürzte. Es hielt in seinem Urteil fest, «dass man auch bei korrekter Beherrschung des Fahrrads wegen einer Tramschiene stürzen kann». Andere denkbare Situationen sind Schlaglöcher, Baustellen, Eis auf der Strasse oder unerwartete Hindernisse. Zudem kann die Behörde von einer Strafe absehen, wenn Schuld und Tatfolgen geringfügig sind.
Melden kann sich lohnen
Es kann sich darum lohnen, auch einen Selbstunfall zu melden und eine allfällige Busse anzufechten. Ein Polizeiprotokoll ist auch aus anderen Gründen hilfreich. Einerseits für die Meldung des Ereignisses bei der Unfallversicherung, wenn man sich dabei verletzt hat, oder für die Sachversicherung, wenn das Velo beschädigt wurde. Andererseits für eine Anzeige des Strasseneigentümers, wenn ein offensichtlicher Mangel an der Strasse vorliegt.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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