Darum gehts
- Velofahrer müssen Richtungsänderungen ankündigen und beim Linksabbiegen vorsichtig sein
- Handzeichen oder elektrischer Blinker sind wichtig für die Sicherheit
- Velofahrer dürfen in Linksabbiegestreifen in der Mitte der Spur fahren
Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Velo nach links abbiegen will?
P. Surrer, Uzwil SG
Velofahrende müssen Richtungsänderungen mit einem Handzeichen oder einem elektrischen Blinker ankündigen. Das Strassenverkehrsgesetz sagt, dass Fahrzeuge nicht links überholt werden dürfen, wenn die velofahrende Person anzeigt, nach links abbiegen zu wollen – ein Hinweis darauf, wie wichtig die Zeichengebung ist!
Allerdings dürfen Velofahrende auch nicht zu kurzfristig Zeichen geben und unvermittelt einspuren. Besondere Vorsicht ist zudem geboten, wenn ich mich mit dem Velo auf einem Radstreifen befinde. Hier haben Velofahrerinnen und Velofahrer gegenüber nachfolgenden Fahrzeugen keinen Vortritt.
Handzeichen trotz Blinker
Beim Handzeichen handelt es sich um ein Armzeichen, damit meine Absicht möglichst eindeutig ist und gut gesehen wird. Es ist ratsam, beim Linksabbiegen den Arm – nach dem Schulterblick – ausgestreckt zu halten, bis eingespurt worden ist. Danach ist es erlaubt, die Hand wieder an den Lenker zu nehmen, um die Kurve nicht einhändig fahren zu müssen. Wenn das Velo über einen elektrischen Blinker verfügt, kann auf das Handzeichen verzichtet werden. Allerdings empfiehlt sich bei Tageslicht ein Handzeichen dennoch, weil es besser gesehen wird.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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Hat die Strasse eine Mittellinie, so fahren Velos vor dem Abbiegen bis an diese Linie heran. Zur Sicherheit sollte nicht auf oder gar links von der Linie eingespurt werden. Ist das Velo einmal eingespurt, darf es nur noch rechts überholt werden. In Linksabbiegestreifen dürfen Velofahrende in der Mitte der Abbiegespur fahren. Seitliche Kollisionen beim Abbiegevorgang sollen so vermieden werden.