Darum gehts
- Nebelleuchten nur bei erheblich eingeschränkter Sicht verwenden
- Abblendlicht bei Nebel und starkem Regen manuell einschalten
- Nebelschlusslichter sind 4 bis 20 Mal heller als normale Rückleuchten
Jetzt im Herbst und dann auch im Winter sind die Sichtverhältnisse oft tagsüber schon schlecht. Wann soll und darf ich die Nebelleuchten meines Autos nutzen?
Bettina Christen, per Mail
Nebelscheinwerfer und auch das Nebelschlusslicht sind mass- und vor allem sinnvoll einzusetzen. Sie dürfen nur verwendet werden, «wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist» – das schreibt die Verkehrsregelnverordnung vor. Eine Pflicht gibt es dagegen nicht. Doch wichtig ist, dass man bei modernen Autos bei Nebel und starkem Regen am Tag das Abblendlicht nicht auf «Auto» lässt, sondern manuell einschaltet. So hat man die Gewähr, dass gerade bei diffuser Sicht trotz Helligkeit die vorderen, vor allem aber auch die Rückleuchten funktionieren.
Achtsam mit der Nebelleuchte umgehen
Denn viele moderne Fahrzeuge mit Tagfahrlicht schalten nur bei dunkler Umgebung oder gar nicht automatisch auf Abblendlicht um. Und wer nur mit Tagfahrlicht fährt, hat am Fahrzeugheck kein Licht. Beim Umgang mit den Nebelleuchten sollte man bedenken, dass Nebelschlusslichter vier- bis 20-mal heller als normale Rückleuchten sind und deshalb direkt nachfolgende Autofahrer blenden und ablenken können.
Bei dichtem Kolonnenverkehr sind Nebelleuchten deshalb nicht nötig, ausser natürlich beim letzten Fahrzeug einer Kolonne. Zudem treten derart eingeschränkte Sichtverhältnisse – dass man zum Beispiel nicht mehr den nächsten, 50 Meter entfernten schwarz-weissen Leitpfosten am Strassenrand sehen kann – selten auf. Falls man aber doch mal durch eine extrem dichte Nebelzone fährt, sollte man danach nicht vergessen, das Nebellicht wieder auszuschalten. Denn wer bei klarer Sicht mit Nebellicht von der Polizei erwischt wird, riskiert eine Busse von 40 Franken.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort Autoblick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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