TCS-Ratgeber
Muss mein betrunkener Beifahrer auf den Rücksitz?

Das Expertenteam des TCS – mit 1,5 Mio. Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz – klärt für den Blick Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 08.05.2021 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2021 um 09:53 Uhr
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Es ist nicht verboten einen betrunkenen Freund auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, aber es wäre sicherer, wenn er auf dem Rücksitz Platz nimmt.
Foto: zvg

Ich trinke keinen Alkohol und fahre deshalb oft Kollegen nach dem Ausgang nach Hause. Nun hörte ich, es sei nicht erlaubt, betrunkene Personen auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, da sie ins Steuerrad greifen oder die Handbremse ziehen könnten. Stimmt das?
Niklas Anliker, Bern

Es handelt sich hier um ein sehr delikates Thema. Grundsätzlich gilt Folgendes:

1. Das Gesetz

Es ist gesetzlich nicht verboten, betrunkene Personen auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Der Fahrer muss aber jegliche Ablenkung vermeiden. Falls der betrunkene Beifahrer aufgeregt ist, empfiehlt es sich, dass er hinten Platz nimmt (so ist das Lenkrad ausser Reichweite). Überzeugen sie sich, dass er mit dem Gurt angeschnallt ist (begrenzte Bewegungen).

2. Wenn etwas passiert

Bei Unfall oder Übertretung ist der Beifahrer allein oder zusammen mit dem Fahrer zivil- und strafrechtlich haftbar, falls er den Fahrer beeinträchtigt (ins Lenkrad greift oder mit der Handbremse hantiert).

3. Regress möglich

Dazu gilt im Rahmen der Via Secura seit 2015: Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht wurden, müssen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat. Der Umfang des Rückgriffs richtet sich nach dem Verschulden und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Person.

Fazit

Es ist nicht verboten, betrunkene Personen auf dem Beifahrersitz mitzunehmen, aber der Fond ist der bessere Platz für sie.

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Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

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