TCS-Oldtimer-Ratgeber
Welche Vorteile bringt ein Veteraneneintrag bei der MFK?

Experte Gianni Santostefano vom TCS, mit über 1,6 Millionen Mitglieder der grösste Mobilitätsclub der Schweiz, ist Leiter Technische Zentren der TCS Sektion Zürich.
Publiziert: 07:13 Uhr
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Besitzerinnen und Besitzer von mindestens 30-jährigen und älteren Fahrzeugen ...
Foto: Daniel Reinhard

Darum gehts

  • Veteraneneintrag bei MFK bringt Vorteile wie längere Prüfungsintervalle
  • Fahrzeug muss ursprünglicher Ausführung entsprechen und gut gepflegt sein
  • Erste Inverkehrsetzung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Raoul SchwinnenRedaktor Auto & Mobilität

Wie komme ich mit meinem Oldtimer bei der Motorfahrzeug-Kontrolle MFK zu einem Veteraneneintrag und was bringt das für Vorteile?
W. Rutishauser, per Mail 

Besitzerinnen und Besitzer von Oldtimern profitieren mit einem Veteraneneintrag bei der Motorfahrzeug-Kontrolle MFK von einem längeren Prüfungsintervall. Und von der Möglichkeit, mehr als nur zwei Fahrzeuge auf dasselbe Wechselschild einlösen zu können. Letzteres ist vor allem für Eignerinnen und Eigner von mehreren Oldtimerfahrzeugen interessant. Dazu müssen allerdings einige Punkte erfüllt sein.

Es gilt eine Kilometerbeschränkung

Die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeugs muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Es darf nicht regelmässig sowie nur privat benützt werden – und die jährliche Fahrleistung ist auf rund 2000 bis 3000 Kilometer oder 50 bis 60 Betriebsstunden zu beschränken.

Das Auto muss für einen Veteraneneintrag der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen. Eine Änderung am Fahrzeug ist dann zeitgemäss, wenn sie während der normalen Gebrauchszeit, 10 bis 15 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, nachweisbar am betreffenden Fahrzeug ausgeführt wurde. Allfällige Rostreparaturen dürfen nur in fachgerechter Ausführung sein, sprich, keine mehrfach übereinander geschweissten Bleche (Patchwork). Für nicht originale Felgen muss ein Nachweis erbracht werden. 

Das Oldtimerfahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Das heisst konkret: Das Fahrzeug darf keine erkennbaren technischen Mängel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften haben. Der Lack ist in einem ordentlichen, nicht verbrauchten Zustand, darf keine Blasen haben und nicht abblättern. Bei Chromteilen darf die Chromschicht nicht abgeplatzt sein. Das Verdeck muss dicht sein. Ebenfalls darf das Interieur keine Risse oder Löcher aufweisen. Akzeptiert werden Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind.

Tagfahrlicht-Nachrüstung nicht akzeptiert

Wichtig: Das Nachrüsten von Tagfahrlichtern ist eine nicht zeitgemässe Änderung. Sie führt zum Aberkennen des Veteranenstatus. Dagegen kann ein moderneres Radio anerkannt werden, wenn das Erscheinungsbild des Fahrzeugcockpits dadurch nicht gestört wird.

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Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort Autoblick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

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