Darum gehts
- Auch der Nationalrat stimmt Transitgebühr für ausländische Durchreisende mit grosser Mehrheit zu
- Gebühr könnte 21 Franken betragen, die Einnahmen über 110 Mio. Franken jährlich generieren würden
- Die Umsetzung der automatischen Erfassung an Grenzen wäre aber technisch und rechtlich komplex
Nach dem Ständerat hat letzte Woche auch der Nationalrat dem Vorstoss für eine Transitabgabe für ausländische Durchreisende mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Konkret sollen etwa Urlauber, die die Schweiz nur von Grenze zu Grenze durchqueren, aber keinen längeren Halt im Land machen, neben der Autobahnvignette noch eine zusätzliche Gebühr zahlen. Der Vorstoss von Ex-SVP-Präsident Marco Chiesa (51) wird quasi von allen Parteien mitgetragen. Einzig die GLP wehrte sich gegen die neue Ausländer-Maut.
Warum eine Transitgebühr?
«Die Durchfahrtsabgabe soll einen Lenkungscharakter haben», sagt Mitte-Nationalrat Simon Stadler (37). Die Höhe der Abgabe soll sich nach der Verkehrsdichte sowie der Tageszeit und dem Wochentag rechnen. «Das Ziel ist es, die Spitzenbelastung auf den Nationalstrassen durch den Transitverkehr zu reduzieren.» 90 Prozent aller Stautage auf den Nord-Süd-Achsen würden zwischen Ostern und Oktober anfallen, wobei laut Auswertungen 87 Prozent aller Fahrten dem Freizeit- und Urlaubsverkehr zuzurechnen sind. Die Transitgebühr soll diejenigen zur Kasse bitten, die kein Geld im Land lassen, aber die Infrastruktur belasten und für Staus in den engen Alpentälern sorgen.
Was soll die Maut kosten?
Bisher geistert die Zahl von 21 Franken für eine Durchfahrt durch die Medien. In der Praxis könnte die Höhe der Gebühr, wie oben bereits beschrieben, aber je nach Verkehrsaufkommen, Tageszeit und Wochentag variieren. An klassischen Reisedaten wie über Ostern könnte die Abgabe also deutlich mehr Kosten als am Abend eines gewöhnlichen Wochentages. Die Einnahmen sollen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds fliessen. Bei einer Gebühr von beispielsweise 21 Franken für eine Durchfahrt würden so jährlich über 110 Millionen Franken in den Fonds fliessen.
Wie wird abgerechnet?
Anders als bei der Autobahnvignette, die auf Eigenverantwortung der Autoreisenden setzt und die nur stichprobenweise kontrolliert wird, soll die geplante Transitgebühr technisch auf eine Erfassung aller Fahrzeuge an den Grenzen setzen. Verlässt ein bei der Einreise erfasstes Fahrzeug die Schweiz innerhalb eines bestimmten Zeitfensters – die Rede ist von rund 12 Stunden – ohne längeren Aufenthalt, wird automatisch eine Abgabe fällig. Reisende, die aber beispielsweise in der Schweiz übernachten, werden nicht zur Kasse gebeten. Wie dieser automatische Abgleich der Ein- und Ausreisedaten aber lückenlos an allen, auch kleineren Grenzübergängen umgesetzt werden soll, muss noch geklärt werden.
Wie geht es weiter?
Nun ist Verkehrsminister Albert Rösti (58) am Zug, eine detaillierte Vorlage auszuarbeiten, in der Fragen zu Kosten, technischer Ausgestaltung und Kontrollmechanismen beantwortet werden. Rösti zeigte in der Debatte zwar Verständnis für die Motion, machte aber auf kritische Punkte wie die lückenlose Überwachung sämtlicher Grenzübergänge aufmerksam: «Das wäre möglich, aber auch relativ komplex.» Auch die rechtliche Umsetzung sei eine Herausforderung, so Rösti. Nach der Ausarbeitung durch den Bundesrat geht die Vorlage erneut ins Parlament. Sollte dabei eine Verfassungsänderung erforderlich sein, hätte am Ende die Schweizer Bevölkerung das letzte Wort. Bis die zusätzlichen Transitabgaben also tatsächlich eingeführt werden, dürfte es noch einige Zeit dauern.
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