Darum gehts
- Komplexe Verkehrsregeln: Unbekannte Situationen und deren korrekte Handhabung im Strassenverkehr
- Reissverschlussprinzip seit 2021 obligatorisch, Blockieren einer Lücke kostet 100 Franken
- Mindestgeschwindigkeit auf Überholspur: 100 km/h, wenn nicht anders angegeben
Die Strassenverkehrsordnung ist komplex und vielfältig. Manche Regeln und Ausnahmen haben die meisten von uns weder in der Fahrstunde noch im Verkehrskunde-Unterricht gelernt. Wie du unnötigen Bussen entgehen kannst oder dich in einer ungewöhnlichen Situation verhalten musst, erklärt dir dieser Beitrag.
Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn
Dass man auf Schweizer Autobahnen das maximale Tempo von 120 km/h nicht überschreiten darf, ist klar. Ein explizites Mindesttempo ist für Schweizer Autobahnen hingegen nicht vorgeschrieben. Allerdings müssen Fahrzeuge auf der Autobahn mindestens 80 km/h erreichen können. Alles, was darunter fährt, darf nicht auf die Autobahn. Aufgepasst auf der linken Fahrspur: Wer die Überholspur befahren will, muss eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h erreichen, sofern keine niedrigere Geschwindigkeit angegeben ist (für weitere Infos empfehlen wir unseren Verkehrsratgeber-Artikel).
Velo in der Einbahnstrasse
Auch Velofahrer müssen sich an die Strassenverkehrsgesetze halten. Und das bedeutet, dass man nicht in eine Einbahnstrasse fahren darf, egal wie frei diese ist. Die einzige Ausnahme in dieser Situation ist ein angebrachtes Zusatzschild, das Velos ausdrücklich die Durchfahrt gestattet. Wer sich nicht an diese Regel hält und von der Polizei erwischt wird, muss mit einer Busse von 30 Franken rechnen.
Reissverschluss-Prinzip im Stauverkehr
Wenn ein Fahrstreifen endet, ist das Reissverschluss-Prinzip in der Schweiz seit 2021 obligatorisch. Trotzdem quetschen sich immer noch viele Verkehrsteilnehmer weit vor der Engstelle auf die andere Spur – das ist verboten. Wer versucht, sich aggressiv hineinzudrücken, kann verzeigt werden. Unter Umständen kommt eine derartige Aktion damit sehr teuer. Doch auch wenn du am Ende der Spur einem Spurwechsler die Einfahrt gemäss dem Reissverschluss verwehrst, ist das strafbar. Wer die Lücke blockiert, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen.
Verwenden der Hupe und der Lichthupe
Viele Verkehrsteilnehmer verwenden die Hupe und die Lichthupe auf falsche Art und Weise. Sei es zur Begrüssung oder Verabschiedung oder als Signal ans Auto vor dir, die Überholspur freizugeben – das Verwenden der Hupe oder Lichthupe für solche Zwecke ist untersagt. Unter Umständen können derartige Aktionen gar als Nötigung gewertet werden. Selbst für ein kurzes «Danke» darfst du die Lichthupe nicht einsetzen. Mit der Lichthupe darf man ausschliesslich andere Verkehrsteilnehmer vor bevorstehenden Gefahren warnen (Blitzer ausgeschlossen) oder dem Vornewegfahrenden ein geplantes Überholmanöver signalisieren. Der Einsatz der akustischen Hupe ist nur für den Notfall vorgesehen und kann andernfalls gebüsst werden.
Platz machen, wenn jemand zu schnell auffährt
Jeder kennt die Situation: Man fährt auf der Autobahn auf der Überholspur, weil die Autokolonne auf der rechten Spur ein bisschen unter der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist. Doch plötzlich kommt ein Auto von hinten angeflitzt und lässt die Scheinwerfer hell aufleuchten, dass man Platz machen soll. Und dies, obwohl man gar nicht zu langsam fährt. Trotzdem darfst du in diesem Fall nicht einfach auf der linken Spur bleiben. Denn auch wenn der Fahrer hinter dir zu schnell fährt und damit gegen das Tempolimit verstösst, musst du Platz machen, wenn es zumutbar ist.
Vortrittregel auf Parkplätzen
Sind auf einer Kreuzung keine Markierungen oder Schilder vorhanden, muss man den Rechtsvortritt respektieren. Unter ungewöhnlichen Umständen kann man auch per Handzeichen kommunizieren. Anders ist die Regel auf Parkplätzen und in Parkhäusern: Wer aus einer Parklücke herausfährt, hat keinen Vortritt. In diesem Fall musst du warten, bis kein Auto mehr kommt, oder du herausgelassen wirst. Doch aufgepasst in Deutschland: Dort gilt auf Parkplätzen und in Parkhäusern kein Vortritt, der nicht auf der Fahrspur deutlich ersichtlich ist. Es wird geraten, aufeinander Rücksicht zu nehmen.