Ukrainer sitzt in Hochsicherheitsgefängnis – nun soll er nach Deutschland ausgeliefert werden
Nord-Stream-Verdächtiger wird im Gefängnis «James Bond» genannt

Ein in Italien festgenommener Ukrainer bestreitet jegliche Beteiligung an der Nord-Stream-Pipeline-Sprengung. Sein Anwalt erklärt, dass der 49-Jährige in einem Hochsicherheitsgefängnis sitzt und Deutschland seine schnelle Auslieferung fordert.
Publiziert: 14:41 Uhr
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Aktualisiert: 14:48 Uhr
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Die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline schockierte im September 2022 die Welt.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Ukrainer in Italien festgenommen, soll Nord-Stream-Pipeline gesprengt haben
  • Anwalt behauptet, militärische Handlungen fallen unter funktionelle Immunität
  • 49-jähriger Verdächtiger sitzt in Hochsicherheitsgefängnis an unbekanntem Ort
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Janine EnderliRedaktorin News

Seine Festnahme sorgte Ende August weltweit für Schlagzeilen: Im italienischen Ferienort Rimini wurde Serhii K. (49) festgenommen. Der Ukrainer soll laut deutschen Ermittlern einer der Hauptverantwortlichen für die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline im September 2022 gewesen sein. Er soll die Aktion, bei der eine Segelyacht-Crew Sprengsätze an den Gas-Pipelines angebracht haben soll, koordiniert haben.

Doch der Festgenommene bestreitet die Tat. Nun packt Nicola Canestrini, der Anwalt des Ukrainers, gegenüber «Welt» aus. Sein Mandant sässe mittlerweile in einem Hochsicherheitsgefängnis an unbekanntem Ort, erklärt der Anwalt. Das Personal habe ihm den Spitznamen «James Bond» gegeben.

K. bestreitet alles

K. bestreitet, dass er irgendetwas mit dem Anschlag auf die Pipelines zu tun hat. Zudem möchte er auch keine Fragen zu seiner militärischen Vergangenheit beantworten, erklärt Canestrini.

Derzeit wird über die Auslieferung des Ukrainers nach Deutschland diskutiert. «Deutschland will, dass mein Mandant so schnell wie möglich ausgeliefert wird. Doch dafür gibt es Hürden. Ich habe noch nicht einmal vollständige Akteneinsicht erhalten. Zudem müssten die Haftbedingungen geprüft werden», sagt Canestrini zu einer möglichen Auslieferung.

«Handlungen in Kriegszeiten» fallen laut Anwalt unter funktionelle Immunität

Der Anwalt argumentiert: Die Anschuldigungen der deutschen Justiz betreffen «militärische Handlungen in Kriegszeiten». Diese fallen unter funktionelle Immunität. Das bedeutet, dass gewisse Handlungen nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Hinzu kommt: In Italien gelte K. als Terrorist, obwohl im Europäischen Haftbefehl diese Kategorisierung nicht vorkomme. Dies bedeute, dass K. bei der Verhandlung nur per Video teilnehmen dürfe. Über die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee wurde russisches Gas nach Deutschland transportiert.

Deutsche Ermittler sind laut Informationen von der «Welt», «Süddeutschen Zeitung» und ARD davon überzeugt, den Fall aufgeklärt zu haben. Es gebe auch vorliegende Indizien, die die Beteiligung von ukrainischen Behörden belegen sollen.

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