Tödliche Schüsse auf Schwarzen Mann
Polizist in Deutschland wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Der Fall rüttelte Deutschland auf: In der Nacht auf den Ostersonntag feuerte ein Polizist tödliche Schüsse auf einen 21-Jährigen in Oldenburg ab. Nun wurde Anklage gegen den Polizisten erhoben.
Publiziert: 10:51 Uhr
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Aktualisiert: 10:53 Uhr
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Nach dem Tod von Lorenz gingen seine Bekannten auf die Strasse.
Foto: imago/Eibner

Darum gehts

  • Polizist wegen fahrlässiger Tötung eines 21-Jährigen in Deutschland angeklagt
  • Beamter schoss irrtümlich, glaubte sich in Notwehrlage
  • Opfer wurde mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf
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Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Deutschland hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. 

«Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden», hiess es.

In Fussgängerzone auf Lorenz (21) geschossen

Der Beamte soll den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Fussgängerzone der norddeutschen Stadt Oldenburg von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb in einer Klinik.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. Tatsächlich versprühte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-Jährige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe gab es laut Staatsanwaltschaft daher keine Notwehrlage.

Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte, so die Staatsanwaltschaft. Daher werde der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Damit droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden.

Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos. Nach den tödlichen Schüssen kam es landesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.

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