Tochter soll Leihmutter werden
Inder wollen Enkelkind mit Sperma von totem Sohn zeugen

Kurioser Prozess in Indien: Nach dem Tod ihres Sohnes wollten die Eltern sein eingefrorenes Sperma haben. Doch das Spital weigerte sich. Also ging es vor Gericht. Und die Eltern bekamen Recht. Jetzt wollen sie einen Enkel zeugen.
Publiziert: 09.10.2024 um 13:22 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2024 um 15:11 Uhr
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Ein Inder liess vor seinem Tod sein Sperma einfrieren. (Symbolbild)
Foto: AFP

Auf einen Blick

  • Eltern dĂŒrfen Enkel mit Sperma des verstorbenen Sohnes zeugen
  • Gerichtsurteil erlaubt posthume Reproduktion in Indien
  • Prozess dauerte vier Jahre, Eltern ĂŒberglĂŒcklich
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Johannes HilligRedaktor News

«Wir haben unseren Sohn verloren. Aber das Gericht hat uns ein sehr wertvolles Geschenk gemacht. Wir können unseren Sohn jetzt zurĂŒckbekommen», sagt Harbir Kaur aus Delhi zur BBC. Sie und ihr Mann, Gurvinder Singh, haben den Prozess gegen ein Spital gewonnen, das das Sperma ihres verstorbenen Sohnes aufbewahrt hatte.

Preet Singh, der Sohn des Paares, bekam im Alter von 30 Jahren die Diagnose Krebs. «Bevor er mit der Chemotherapie begann, riet ihm das Spital, sein Sperma aufzubewahren, da die Behandlung die QualitĂ€t seiner Spermien beeintrĂ€chtigen könnte», erklĂ€rt sein Vater. Die Probe wurde am 27. Juni 2020 eingefroren. Drei Monate spĂ€ter war Singh bereits tot. Zu schwer hatte der Krebs in seinem Körper gewĂŒtet.

Sperma soll in der Familie bleiben

Als die trauernden Eltern einige Monate spĂ€ter Zugang zum gefrorenen Sperma ihres Sohnes verlangten, lehnte das Spital ihren Antrag ab. Das Paar wandte sich daraufhin an das Oberste Gericht von Delhi. Sie erklĂ€rten, dass sie mit dem Sperma ihres Sohnes ein Kind zeugen und ihren Enkel grossziehen wollen. Und im Falle ihres Todes wĂŒrden sich ihre Töchter um das Kind kĂŒmmern.

Vier Jahre dauerte der Prozess. Am Ende bekam das Paar Recht. Es gĂ€be «kein Verbot der posthumen Reproduktion», heisst es im Urteil. Darum dĂŒrften die Eltern mit dem Sperma ihres Sohnes auch einen Enkel zeugen. Sie wollen sich dafĂŒr eine Leihmutter suchen. Möglicherweise werde sogar eine ihrer Töchter sich dafĂŒr zur VerfĂŒgung stellen, so die Eltern. «Dann werden wir das Sperma in der Familie behalten», so die Mutter Harbir Kaur zur BBC.

Sie ist ĂŒberglĂŒcklich ĂŒber das Urteil. Kaur: «Ich habe jeden Tag gebetet, dass alle unerfĂŒllten WĂŒnsche meines Kindes erfĂŒllt werden. Es hat vier Jahre gedauert, aber meine Gebete wurden erhört.»

Unterschiedliche Bestimmungen auf der Welt

Die Geschichte klingt kurios, ist aber kein Einzelfall. Im Jahr 2018 bekam eine Frau mithilfe einer Leihmutter zwei Enkel, in dem sie das eingefrorene Sperma ihres Sohnes nutzte. Der an Krebs erkrankte Mann hatte zu Lebzeiten seiner Mutter und Schwester die Erlaubnis erteilt, seinen Samen nach seinem Tod zu verwenden, woraufhin das Spital ihnen seine Probe ĂŒbergab.

Die USA, Grossbritannien, Japan, die Tschechische Republik und einige andere LĂ€nder erlauben die posthume Reproduktion mit schriftlicher Zustimmung.

In zahlreichen LĂ€ndern wie Italien, Schweden, der Schweiz, Frankreich, Malaysia, Pakistan, Ungarn und Slowenien ist diese Praxis verboten, wĂ€hrend es in den meisten sĂŒdasiatischen NachbarlĂ€ndern Indiens – Sri Lanka, Nepal, Bhutan und Bangladesch – keinerlei Richtlinien gibt.

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