Norwegischer Massenmörder tötete 77 Menschen
Breivik scheitert mit Antrag auf Haftentlassung

Der Massenmörder Anders Behring Breivik kommt in Norwegen nicht wie von ihm beantragt auf freien Fuss. Sein Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung wurde einstimmig abgewiesen, wie das Bezirksgericht Telemark am Dienstag mitteilte.
Publiziert: 01.02.2022 um 16:43 Uhr
|
Aktualisiert: 01.02.2022 um 17:41 Uhr
Teilen
Anhören
1/4
Anders Behring Breivik muss weiter hinter Gittern bleiben.
Foto: AFP

Der 42-Jährige will dagegen in Berufung gehen, wie sein Verteidiger Øystein Storrvik den norwegischen Sendern NRK und TV2 mitteilte.

Dem einstimmigen Urteil zufolge halten die Richter Breivik weiterhin für gefährlich. Er habe Verbrechen begangen, die in der norwegischen Rechtsgeschichte beispiellos seien und vertrete heute dieselben ideologischen Standpunkte wie 2011. Das Gericht habe keine Zweifel daran, dass er auch heute noch in der Lage sei, neue schwere Verbrechen zu begehen.

77 Menschen ermordet

Der Rechtsterrorist hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 Menschen wurden getötet.

Die Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttaten der norwegischen Nachkriegsgeschichte. Breivik nannte damals rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden.

Breivik beschwerte sich über Haftbedingungen

Verwahrung bedeutet in Norwegen im Gegensatz zu einer normalen Gefängnisstrafe so viel wie eine zeitlich unbegrenzte Strafe: Sie kann alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist offen, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.

Das norwegische Recht räumt Verurteilten jedoch ein, nach Ablauf der Mindestdauer ihrer Strafe eine Freilassung auf Bewährung zu beantragen. Das hatte Breivik im September 2020 getan. Vor zwei Wochen wurde in einer zum Gerichtssaal umfunktionierten Turnhalle der Haftanstalt Skien, etwa 130 Kilometer südwestlich von Oslo, drei Tage lang verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Ablehnung. Verteidiger Storrvik schlug dagegen vor, seinen Mandanten unter Bedingungen der Strafbehörden auf Bewährung freizulassen. Breivik selbst behauptete, der Gewalt abgeschworen zu haben. Er sei aber weiter Nationalsozialist. Zudem beschwerte er sich über seine Haftbedingungen. Er sitzt seit knapp zehn Jahren in Isolation. (SDA)

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden