Anders Behring Breivik (42) tötete auf der Insel Utøya in Norwegen vor rund zehn Jahren 77 Menschen. Seit Dienstag wird über einen Antrag des Täters auf vorzeitige Haftentlassung verhandelt. Vor Gericht klagte Breivik am Mittwoch über seine Haftbedingungen. Ihm sei nicht erlaubt worden, mit anderen zu kommunizieren und sinnvolle Beziehungen aufzubauen. Er arbeite zwölf Stunden täglich, die meiste Zeit habe er für Studien und Geschäftspläne genutzt.
Die Gerichtsverhandlung soll noch bis voraussichtlich Donnerstag gehen, ein Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt und möglicherweise bereits nächste Woche bekannt gegeben werden.
Wie am ersten Verhandlungstag zeigte Breivik beim Betreten der zum Gerichtssaal umfunktionierten Turnhalle des Gefängnisses einen Zettel mit einer politischen Botschaft. Im Laufe des Tages sagt auch die Psychiaterin Randi Rosenqvist aus. Sie hatte Breivik nach den Terroranschlägen vom 22. Juli 2011 mehrmals untersucht.
Er werde wie ein Tier behandelt
Die Haftbedingungen seien trotz teilweiser Lockerungen weiter streng, sagte Breivik. Ihm werde nach wie vor die Teilnahme an Vorlesungen verwehrt, was ihm das Studieren und Erreichen von Abschlüssen erschwere. Er werde wie ein Tier behandelt und sei jeden einzelnen Tag Demütigungen ausgesetzt. Dabei habe er sich so sehr verändert, dass es nicht mehr möglich sei, sich noch weiter zu ändern. Er sei bereit, alle Regeln zu befolgen.
Laut der Psychiatern Rosenqvist sei Breivik auch zehn Jahre nach seinen grausamen Taten nicht zu trauen. An ihrer Einschätzung des Risikos, das von Breivik ausgehe, habe sich nichts geändert, sagte die norwegische Psychiaterin. Die Diagnose sei dieselbe wie zuvor: Das Risiko für künftige Gewalttaten sei im Vergleich zu der ersten Risikobewertung, die sie 2012 und 2013 verfasst habe, unverändert.
Rosenqvist galt vorab als wichtigste Zeugin in dem Verfahren. Sie hat Breivik nach den von ihm am 22. Juli 2011 verübten Anschlägen, bei denen 77 Menschen ums Leben gekommen waren, mehrmals untersucht.
Breivik, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, hatte bei Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya aus rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven insgesamt 77 Menschen getötet. Im Sommer 2012 war er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Nach Ablauf dieser Mindestdauer durfte Breivik beantragen, dass seine Freilassung auf Bewährung gerichtlich geprüft wird. (SDA/gin/chs)