«Nicht geputzt, nicht gekocht, nicht gewaschen»
Österreichische Witwe geht bei Millionen-Erbe leer aus

Sie hat nicht geputzt, nicht gekocht und nicht gewaschen – war also keine gute Ehefrau. So die Logik eines reichen Seniors in Österreich. Darum nahm er sie aus dem Testament. Die 1,8 Millionen Euro gingen an seine Pflegerin. Dagegen wehrte sich die Witwe vor Gericht.
Publiziert: 21.03.2023 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 22.03.2023 um 11:18 Uhr
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Eine Pflegerin hat von einem Mann in Österreich ein Millionen-Erbe bekommen. (Symbolbild)
Foto: imago images/Panthermedia

Er war überhaupt nicht zufrieden mit seiner Frau. Also strich er sie kurzerhand aus dem Testament und setzte dafür seine Pflegerin und deren Mann für das 1,8 Millionen schwere Erbe ein. Die Witwe sollte trotz vieler Jahre Ehe nur den Pflichtanteil bekommen. Dagegen wehrte sie sich. Und so landete der Fall zuerst vor dem Landesgericht Innsbruck, das den Fall ablehnte, und danach beim Obersten Gerichtshof (OHG) in Österreich. Auch hier lautete das Urteil: Das Testament ist rechtsgültig, wie «heute» berichtet.

Konkret geht es um einen inzwischen verstorbenen Mann aus Tirol und Immobilien im Wert von 1,8 Millionen Euro. Die Pflegerin und ihr Mann hatten sich drei Jahre lang um den Rentner gekümmert. Der Senior hatte daraufhin sein Testament geändert und die beiden als sein Erben eingesetzt.

Letzter Wille wurde sogar auf Video festgehalten

«Es war keine gute Ehe. Die Ehefrau hat nicht geputzt, nicht gekocht, nicht gewaschen. Sie hat sich nicht um ihren pflegebedürftigen Mann gekümmert», sagte der Anwalt der Pflegerin laut «heute» vor Gericht. Darum sei er auch so dankbar gewesen, dass sich seine Mandantin und ihr Mann um den Senior gekümmert haben.

Die Witwe sah das anders. Sie hatte das Testament angefochten und argumentiert, dass Betreuer ihre besondere Stellung nicht für ihren persönlichen Vorteil ausnutzen dürften. Das sei in der Pflegeverordnung geregelt. Das müsste auch für das Erben gelten.

Doch um auf Nummer sicher zu gehen, dass seine Frau nur den Pflichtanteil bekommt, hat der Senior seinen letzten Willen sogar auf Video festgehalten. Daher entschied sich das OHG auch gegen die Witwe. (lia)


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