Ungewöhnliches Dankeschön: Seit drei Jahren hatte ein Installateur in Österreich immer wieder Sanierungsarbeiten im Haus einer älteren Frau verrichtet – dafür kassiert er jetzt mehr als nur den Stundenlohn. Die Frau schenkte ihm ihr ganzes Vermögen und setzte ihn zusätzlich in ihrem Testament als Alleinerben ein, wie die «Kronen Zeitung» schreibt.
2018 hatte die Dame ihren Ehemann nach 50 gemeinsamen Jahren verloren. Kinder hatte das Paar keine. Danach verschlechterte sich der mentale Zustand der betagten Frau zusehends, und sie begann ihre Familie immer schlechter zu behandeln. Ihr Neffe erklärte gegenüber der Zeitung, dass sie sich immer undankbarer gezeigt und Hilfe abgelehnt habe. Anschliessend wurde Altersdemenz diagnostiziert.
Ihre Familie ist schockiert. «Ich hätte nie gedacht, dass eine Schenkung so einfach gehen würde, wenn man nicht zur Familie gehört», sagt der Neffe der Frau weiter. «Wir sind fassungslos.» Nach der Diagnose sei die Beziehung mit seiner Tante schwierig geworden. Sie habe in ihrer eigenen Welt gelebt und sich von der Familie entfernt. Der materielle Aspekt der Schenkung sei nicht das Einzige, was der Familie wehtut. Auch persönliche Erinnerungen an die Frau gehören nun dem Installateur. So hatte der Ehemann der Frau eine riesige Kunstsammlung.
Auch Familienfotos gehören allein dem Handwerker
Mit ihrem Handwerker scheint die Dame ein sehr gutes Verhältnis gehabt zu haben. Sie vererbte ihm nicht nur ihr gesamtes Vermögen von über drei Millionen Euro, sondern auch alle ihre Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von 3000 Quadratmetern. Und damit auch alle Familienfotos und andere Andenken, die sich in ihren Immobilien befinden. Der Erbe wurde in dem Schenkungsvertrag zusätzlich als ihr alleiniger Vertreter bestimmt, das bedeutet, dass der junge Mann die Vollmacht über alle ihre Angelegenheiten innehat. Alle diese Praktiken seien laut juristischen Einordnungen legal. Für den Handwerker trat der optimale aller möglichen Fälle ein: Als Alleinerbe im Testament ist man in Österreich doppelt abgesichert.
Die Verwandten haben versucht, die Schenkung rückgängig zu machen. Doch das gestaltet sich schwierig. Man kann einen solchen Fall nur in einem Zivilverfahren anfechten. Die Familie müsste für das Verfahren alle Kosten selber übernehmen, und dann sei auch noch nicht klar, ob die Schenkung oder das Testament überhaupt für nichtig erklärt werden würden. «Das Verfahren würde mehrere 10'000 Franken kosten», so der Neffe. (ene)