Darum gehts
- Schweizer Drogenschmugglerin auf den Philippinen verstorben, bestätigt EDA
- Frau wurde mit sechs Kilogramm Methamphetamin im Gepäck erwischt
- Drogenschmuggel auf Philippinen kann zu 20-40 Jahren Haft führen
Eine Schweizer Drogenschmugglerin ist auf den Philippinen gestorben. Das bestätigt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Blick-Anfrage. «Bei der im September verhafteten Frau handelt es sich um eine schweizerisch-schwedische Doppelbürgerin», bestätigte EDA-Sprecher Jonas Montani.
Die Frau mit Schweizer und schwedischem Pass war im September mit rund sechs Kilogramm Methamphetamin im Gepäck erwischt worden. Die Drogen hatten einen Wert von über einer halben Million Franken. Ihr drohte eine langjährige Haftstrafe.
EDA-Sprecher Montani weiter: «Die Frau wurde im Gefängnis auf eigenen Wunsch von der schwedischen Botschaft in Manila im Rahmen des konsularischen Schutzes betreut und nicht von der Schweiz. Deshalb kann sich das EDA zu diesem Fall nicht äussern.» Laut den schwedischen Behörden starb die Dame in ihren Siebzigern am 6. Dezember.
«Die Philippinen werden kein Tor für illegale Drogen sein»
Die Schmugglerin war von Abu Dhabi in die philippinische Hauptstadt gereist. Bei einer routinemässigen Röntgenkontrolle fiel die Frau auf, woraufhin ihr Gepäck einer gründlichen Durchsuchung unterzogen wurde. Dabei entdeckten die Beamten vier Plastiktüten mit einer auffälligen Substanz. Ein Drogenspürhund und eine Spektrometer-Analyse bestätigten, dass es sich um Methamphetamin handelte.
Ariel F. Nepomuceno, ein Vertreter der philippinischen Zollbehörde, betonte die Bedeutung dieses Aufgriffs Mitte September: «Die Philippinen werden kein Tor für illegale Drogen sein. Unsere Häfen und Flughäfen bleiben streng überwacht.»
Die Konsequenzen für die Schweizerin wären gravierend gewesen. Auf den Philippinen drohen Drogenschmugglern bei grossen Mengen wie im vorliegenden Fall langjährige Haftstrafen, hohe Geldstrafen und in manchen Fällen sogar Sonderhaftbedingungen. Der «Comprehensive Dangerous Drugs Act» sieht für den Besitz von 10 Gramm Meth oder mehr bereits eine Haftstrafe zwischen 20 und 40 Jahren vor. Hinzu käme eine Geldstrafe von umgerechnet zwischen 7700 und bis zu 154'000 Franken.