Die Alternative für Deutschland (AfD) hat rechtliche Schritte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingeleitet. Wie ein Parteisprecher der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) am Montag mitteilte, reichte die AfD Klage ein wegen der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Laut FAZ hatte die Partei zuvor ein Abmahnungsschreiben mit Frist bis Montagmorgen 8 Uhr verschickt. Darin bezeichnete die AfD sowohl die Einstufung als auch deren Bekanntmachung als «offensichtlich rechtswidrig».
Ungerechtfertigte Stigmatisierung
Die Partei kündigte an, eine bereits vorbereitete Klage mit Eilantrag einzureichen, sollte der Verfassungsschutz der Abmahnung nicht nachkommen. Die AfD sieht in der Einstufung durch den Verfassungsschutz eine ungerechtfertigte Stigmatisierung.
Mit der Klage will die Partei erreichen, dass die Behörde ihre Einschätzung zurücknimmt oder zumindest nicht mehr öffentlich kommuniziert. Der Schritt der AfD kommt nicht überraschend. Bereits seit längerem kritisiert die Partei die Beobachtung durch den Verfassungsschutz scharf und sieht darin einen Versuch, sie politisch zu diskreditieren.
Die rechtliche Auseinandersetzung findet in einer Phase statt, in der die AfD in Umfragen auf Bundesebene zulegt und in einigen ostdeutschen Ländern sogar stärkste Kraft ist. Kritiker sehen darin auch eine Folge der Einstufung durch den Verfassungsschutz, die der Partei zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft habe.