Darum gehts
- Prozess nach tödlicher Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg beginnt
- Angeklagter soll wegen psychiatrischer Erkrankung schuldunfähig sein
- Sechs Verhandlungstermine bis Ende Oktober angesetzt
Knapp neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg beginnt am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht der bayerischen Stadt. Die Staatsanwaltschaft wirft Enamullah O.* (28) Mord vor. Sie beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Ihr zufolge kam ein Gutachten zu dem Schluss, dass der aus Afghanistan stammende Mann wegen einer psychiatrischen Erkrankung schuldunfähig ist. Die Tat löste breites Entsetzen und politische Debatten aus.
Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann. Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen.
Enamullah O. stach auf Kleinkinder und Männer ein
Die beiden Erzieherinnen waren mit fünf Kindern unterwegs, die in einem Wagen sassen. Der Beschuldigte soll ihnen laut Staatsanwaltschaft gefolgt und dann auf den Wagen zugelaufen sein. Dem kleinen Jungen habe er mehrmals mit einem Messer in Hals und Oberkörper gestochen, dem kleinen Mädchen in den Nacken.
Eine der Erzieherinnen habe versucht, ihn von den Kindern abzuhalten. Der Mann habe sie aber zu Boden gestossen. Dann seien ein 41-Jähriger und ein 72-Jähriger zu Hilfe gekommen und hätten mit dem Beschuldigten gekämpft. Dieser habe beiden Männern mehrere Stiche in Rücken und Flanke versetzt.
Angeklagter soll kein Islamist sein
Der zweiten Erzieherin sei es gelungen, die noch im Wagen sitzenden Kinder in Sicherheit zu bringen. Als weitere Passanten hinzukamen, sei der Beschuldigte geflüchtet. Wenig später wurde er festgenommen. Der Junge und der 41 Jahre alte Mann starben noch am Tatort.
Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht. Sie will den 28-Jährigen wegen seiner Erkrankung dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen. Bis Ende Oktober sind sechs Verhandlungstermine angesetzt.
Parteien forderten Verschärfung des Asylrechts
Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.
Der Angriff auf die Kinder löste politische Diskussionen über Migration aus. Mehrere Parteien forderten im Wahlkampf zur Bundestagswahl, die rund vier Wochen nach der Tat stattfand, eine Verschärfung des Asylrechts. Der damalige Unionsspitzenkandidat und heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (69, CDU) kündigte dauerhafte Grenzkontrollen für den Fall seines Wahlsiegs an.
Ende Januar verhalf die AfD-Fraktion erstmals einem rechtlich unverbindlichen Antrag der Unionsfraktion im Bundestag zu einer Mehrheit, was für scharfen Protest sorgte. Darin ging es um Forderungen nach einer Verschärfung der Migrationspolitik, insbesondere nach der Messerattacke von Aschaffenburg.
* Name bekannt