Darum gehts
- Alice und Ellen Kessler waren ein Leben lang unzertrennlich
- Zwillinge gingen mit begleiteter Sterbehilfe gemeinsam in den Tod
- Schweizer Sterbehilfeorganisation erklärt, wie sie ähnliche Fälle begleitet
Sie galten einst als die schönsten Zwillinge der Welt. Jetzt sind Alice und Ellen Kessler im Alter von 89 Jahren in Grünwald bei München (D) verstorben. Die Zwillinge nahmen begleitete Sterbehilfe in Anspruch, wie «Bild» berichtet. Bereits 2024 erklärten die beiden in einem Interview: «Unser Wunsch ist es, gemeinsam am selben Tag zu gehen. Der Gedanke, dass es einer von uns zuerst passiert, ist nur sehr schwer zu ertragen.»
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bestätigt gegenüber dem «Bayerischen Rundfunk», dass sich die Zwillinge nach langer Auseinandersetzung mit dem Thema und als Mitglieder der DGHS am Montag selbst das Leben nahmen. Eine Ärztin und ein Jurist begleiteten sie. Die beiden Sterbebegleiter informierten danach die Polizei.
«Einen solchen Fall hatten wir noch nie»
In der Schweiz werden unter anderem von der Organisation Exit begleitete Sterbehilfen durchgeführt. Dass Zwillinge ihre Dienste gleichzeitig in Anspruch genommen hätten, sei bei Exit Deutsche Schweiz bisher noch nicht vorgekommen, sagt Sprecherin Danièle Bersier auf Anfrage. «Einen solchen Fall hatten wir noch nie. Aber wir haben gelegentlich Ehepaare, die sich entscheiden, zusammen zu gehen.»
Die Kessler-Zwillinge waren unzertrennlich von der Geburt bis zum Tod. Nicht nur bei ihren Auftritten als Tänzerinnen und Schauspielerinnen. Seit 1986 wohnten sie in zwei miteinander verbundenen Wohnungen im selben Haus. Die beiden Frauen waren nie verheiratet, hinterlassen keine Kinder.
Betreuung durch verschiedene Begleitpersonen
Im Falle von Zwillingen wäre es für Exit das gleiche Vorgehen wie bei einem Ehepaar, erklärt Bersier. «Die beiden Personen würden dabei von zwei verschiedenen Exit-Begleitpersonen betreut, damit die nötigen Abklärungen unabhängig voneinander gemacht werden können. Wir wollen damit sicherstellen, dass bei beiden Personen der Sterbewunsch autonom und nicht etwa unter Druck zustande gekommen ist.»
Exit war an der begleiteten Sterbehilfe der Kessler-Zwillinge nicht beteiligt. «Wir sind nur in der Schweiz tätig», sagt Sprecherin Bersier. «Exit-Mitglied kann nur werden, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt oder als ausländische Staatsangehörige einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat.» Man arbeite auch nicht mit Organisationen in Deutschland zusammen. Manchmal gebe es allerdings Missverständnisse, weil der Begriff «Exit» nicht geschützt sei, erklärt Bersier.
Graubereich in Deutschland, Sterbetourismus in der Schweiz
Sterbehilfe ist in Deutschland seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 über die «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» nicht mehr grundsätzlich strafbar. Sie befindet sich aber in einem rechtlichen Graubereich. Im Gegensatz zum assistierten Suizid ist aktive Sterbehilfe weiterhin klar verboten. Helfer dürfen die tödliche Handlung nicht selbst ausführen.
In der Schweiz ist die direkte aktive Sterbehilfe – also jemanden auf Verlangen zu töten – ebenfalls verboten. Organisationen wie Exit ist es aber schon länger erlaubt, begleitete Sterbehilfe anzubieten, solange ihrerseits keine selbstsüchtigen Gründe vorliegen. Suizidwillige müssen die todbringende Substanz ohne Fremdeinwirkung selber einnehmen. In der Schweiz können grundsätzlich auch Ausländer Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Dies führt zu einem sogenannten Sterbetourismus, der mitunter für heftige Kritik sorgt.
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net