Die deutsche Justiz muss sich mit einem besonderen Fall beschäftigen. Ein Gericht muss darüber entscheiden, ob der Begriff «Schülerlotse» als Beleidigung verstanden werden kann. Konkret geht es um einen Vorfall im Frühling dieses Jahres in Hamburg, wie die «taz» berichtet.
Zu der Zeit hatten wegen Corona die Läden geschlossen. Nicht so ein Geschäft in der Balduinstrasse. Polizisten beobachteten während ihrer Patrouille, dass Crêpes durch die Türe des Ladens verkauft wurden. Also hielten sie an und wollten das Geschäft kontrollieren. Doch die Betreiber machten die Türe nicht auf.
Prozess musste wegen fehlendem Schlüssel verschoben werden
Weitere Polizisten wurden zur Unterstützung gerufen. Die Situation spitze sich zu. In diesem Zusammenhang fiel vom Ladenbesitzer das Wort «Schülerlotse» in Richtung der Beamten. Zu viel für einen der Polizisten. Er zeigte den Geschäftsmann an. Nun kam die Sache eben vor Gericht.
Eigentlich hätte der Prozess bereits im August stattfinden sollen. Doch da die Verhandlung in einen grösseren Saal verlegt wurde, kam es zu Verzögerungen. Denn: Der zuständige Richter hatte nicht den richtigen Schlüssel für den Saal, wie die «taz» berichtet. Nun soll am 23. November geklärt werden, ob «Schülerlotse» als Beleidigung gilt oder eben nicht. (jmh)