Darum gehts
- Adoptivtochter greift Bürgermeisterin Iris Stalzer mit Messer an
- Motiv: Rachegefühle wegen wahrgenommener Benachteiligung durch ihren Bruder
- Stalzer erlitt 13 Stichwunden, Hämatome und einen Schädelbruch
Die Gewalttat an der Herdecker Bürgermeisterin Iris Stalzer (57) hat über die Grenzen Deutschlands hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Die SPD-Politikerin wurde am Dienstag Opfer eines brutalen Angriffs. Ihre eigene Adoptivtochter (17) attackierte sie mit einem Messer.
Nun wird klar: Bereits am Vortag bat Stalzer bei der Polizei um Hilfe. Dies berichtet «Bild». Weil sie sich von der 17-Jährigen bedroht gefühlt und um ihr Leben gefürchtet hatte, suchte die 57-Jährige am Montag die Polizeiwache in Wetter/Ruhr auf.
Ein Sprecher der Polizei bestätigte gegenüber dem Blatt: «Es gab am Montag zweimal persönlichen Kontakt. Ein Vorgang wurde angelegt, alle notwendigen Massnahmen wurden getroffen.»
Adoptivtochter wollte Haare von Stalzer anzünden
Trotzdem konnte der Angriff nicht verhindert werden. Stalzer liegt jetzt schwer verletzt im Spital. Sie erlitt 13 Stichwunden im Oberkörper, Hämatome und einen Schädelbruch.
Das Mädchen hat offenbar versucht, die Haare und Kleidung ihrer Mutter anzuzünden, und misshandelte sie stundenlang im Keller. Schliesslich kam es zur Messerattacke.
Als Motiv vermuten die Ermittler Rachegefühle: Die Jugendliche habe sich gegenüber ihrem 15-jährigen Adoptivbruder benachteiligt gefühlt, berichtet «Bild». Die Polizei fand bei der Hausdurchsuchung belastendes Material – darunter ein Messer im Rucksack des Sohnes und blutverschmierte Kleidung, die vermutlich von seiner Schwester stammt.
Brandbrief ans Jugendamt
Bereits zuvor soll es mehrfach zu häuslichen Konflikten gekommen sein. Im Sommer hatte Stalzer dem Jugendamt einen Hilferuf geschickt, in dem sie die eskalierenden Spannungen mit ihrer Adoptivtochter beschrieb.
Trotz der Schwere der Tat wertet die Staatsanwaltschaft Hagen den Vorfall derzeit nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Da die 17-Jährige selbst den Rettungsdienst alarmierte, wird dies als «Rücktritt von der Tat» bewertet – weshalb kein Haftbefehl erlassen wurde.