Aufnahmen zeigen Einsatzkräfte in Herdecke
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Zahlreiche Rettungskräfte:Angriff auf Bürgermeisterin löste Grosseinsatz aus

Iris Stalzer (57) kämpfte sich nach der Bluttat ins Wohnzimmer – Rolle des Sohnes (15) unklar
Tochter (17) griff Bürgermeisterin im Keller mit Messer an

Nach dem Messerangriff auf die deutsche Bürgermeisterin Iris Stalzer informierten am Mittwochnachmittag Staatsanwaltschaft Hagen und Polizei. Dabei kam raus: Die Tochter griff ihre eigene Mutter im Keller an.
Publiziert: 14:40 Uhr
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Aktualisiert: vor 13 Minuten
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Iris Stalzer wurde am Dienstag niedergestochen. Die mutmassliche Täterin: die eigene Tochter.

Darum gehts

  • Stalzer schwebt nicht mehr in Lebensgefahr
  • Sie belastet ihre Tochter als Täterin
  • Kein Haftbefehl für die Kinder
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Die gute Nachricht zuerst: Iris Stalzer (57) schwebt nicht mehr in Lebensgefahr. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag auf einer Presskonferenz bekannt. Die designierte Herdecker Bürgermeisterin war am Dienstagmittag in ihrem Haus im nordrhein-westfälischen Herdecke verletzt aufgefunden worden und in ein Spital gebracht worden. 

Die 57-Jährige konnte auch zu der Attacke befragt werden. Laut Jens Rautenberg, Leiter der Mordkommission, belastete Stalzer ihre Adoptivtochter (17). Die Jugendliche soll die Politikerin im Keller angegriffen haben. Die 17-Jährige war es auch, die den Notruf gewählt hatte. Sie gab an, dass ihre Mutter Opfer eines Raubüberfalls sei. Eine Lüge, wie sich schnell herausstellte. 

Zwei Messer, aber nur eine Täterin

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird die Tat von den Ermittlern als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Es sei von einer familiären Angelegenheit auszugehen, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn. 

«Wir haben die Aussage der Geschädigten. Und als Täterin ist die Tochter benannt worden.» Darum gehen die Ermittler erstmal davon aus, dass nur die Tochter zugestochen hat, auch wenn zwei Messer gefunden wurden.

Kinder sollen ans Jugendamt übergeben werden

Haftgründe für die Tochter lägen nicht vor. Sie solle deshalb ebenso wie der nach der Attacke zunächst in Gewahrsam genommene 15 Jahre alte Sohn von der Polizei entlassen werden. Die Kinder sollten an das Jugendamt übergeben werden und nicht zum Vater kommen. Wie die Behörden bekanntgeben, sei auch er offenbar schon mal Geschädigter gewesen. 

Beide Kinder sind laut den Behörden polizeibekannt. Die genauen Gründe sind unklar. Wie «Bild» berichtet, soll schon einmal ein Streit zwischen Mutter und Tochter eskaliert sein. Ebenfalls dabei im Spiel: ein Messer. Die Rolle des 15-Jährigen im aktuellen Fall ist unklar. Auch, wo er sich zum Tatzeitpunkt aufhielt und was tat. 

Beide Kinder lebten bei der Mutter

Während der Presskonferenz am Mittwoch wurde von einem Brandbrief gesprochen. Darin soll Stalzer das Jugendamt um Hilfe gefordert haben. Die Polizei habe Kenntnis davon, äusserte sich aber nicht weiter dazu. Nur so viel: Beide Kinder lebten bei der Mutter.

Stalzer hatte am 28. September die Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Herdecke gewonnen. Ihre Amtszeit beginnt nach Angaben der Stadt am 1. November. Stalzer ist Rechtsanwältin und saß bereits vor der Kommunalwahl im Herdecker Stadtrat.

15:39 Uhr

Die Konferenz ist beendet

Es gibt keine Fragen mehr vor Ort. Die Konferenz ist damit beendet. Und damit auch dieser Ticker. Vielen Dank fürs Mitlesen. 

15:37 Uhr

«Lebten die Kinder bei der Mutter?»

Die Kinder lebten bei der Mutter und befanden sich nicht in Obhut des Jugendamtes. 

15:36 Uhr

«Warum kommen die Kinder nicht zum Vater?»

In Abstimmung mit dem Vater wird versucht, eine Lösung zu finden. Es gab in der Vergangenheit auch Auseinandersetzungen mit dem Vater. Details geben die Behörden nicht bekannt. 

15:34 Uhr

«Welche Verletzungen hat Iris Stalzer erlitten?»

Die Behörden gehen nicht näher darauf ein. Iris Stalzer habe mehrere Stichverletzungen erlitten. 

15:32 Uhr

«Wie lief die Tat genau ab?»

Oberstaatsanwalt Haldorn antwortet und erklärt, dass man dazu nichts weiter sagen werde, da auch die Ermittlungen noch laufen. 

15:30 Uhr

«Hat sich der Sohn vielleicht wegen Beihilfe schuldig gemacht?»

Oberstaatsanwalt Haldorn: «Das ist eine gute Frage. Aktuell sind wir in der Tatsachenfeststellung.»

15:28 Uhr

«Nehmen sich die Beteiligten vielleicht irgendwie in Schutz?»

Oberstaatsanwalt Haldorn: «Ausschliessen kann man nie etwas. Die Schilderungen der Beteiligten decken sich bislang mit den Spuren, die wir gefunden haben.»

15:26 Uhr

«Was ist das Motiv für den Streit?»

Die Motivlage ist Gegenstand der Ermittlungen. Es gab innerfamiliäre Streitigkeiten. Mehr sagen die Behörden nicht dazu.

15:25 Uhr

«Warum ist das kein Mordversuch?»

Oberstaatsanwalt Haldorn: «Zunächst braucht man für ein versuchtes Tötungsdelikt, einen Tötungsvorsatz.» Die Tochter habe den Rettungsdienst verständigt und damit aufgehört, die Geschädigte zu verletzten. Damit sei das Kriterium für ein Tötungsdelikt nicht mehr gegeben. 

15:23 Uhr

«Wieso kann der Sohn als Täter ausgeschlossen werden?»

Jetzt beginnt die Fragerunde. 

«Wieso kann der Sohn als Täter ausgeschlossen werden? Es wurden ja zwei Messer gefunden.»

Einsatzleiterin Schönberg antwortet: Beide Kinder von Iris Stalzer seien polizeibekannt gewesen. Mehr geht sie nicht darauf ein. 

Oberstaatsanwalt ergänzt: «Wir haben die Aussage der Geschädigten. Und als Täterin ist die Tochter benannt worden.» Darum gehen die Ermittler erstmal davon aus, dass nur die Tochter zugestochen hat, auch wenn zwei Messer gefunden wurden.

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