Darum gehts
- Spanierin wurde 2002 bei Geburt vertauscht, Schadenersatz erhalten
- Betroffene konnte leibliche Mutter nicht kennenlernen, da sie 2018 starb
- 975'000 Euro Entschädigung zugesprochen, Klägerin forderte drei Millionen Euro
Jahrelang wuchs sie bei einer falschen Familie auf. Im Juni 2002 wurde eine Spanierin bei ihrer Geburt im Spital San Millán in Logroño rund 350 Kilometer nordöstlich von Madrid mit einem anderen Neugeborenen vertauscht.
23 Jahre später erhält sie nun einen Schadenersatz in Höhe von 975'000 Euro (rund 908'000 Franken). Das entschied das Oberlandesgericht der Region La Rioja, wie die Justiz mitteilte. Sowohl die junge Klägerin, die gut drei Millionen Euro gefordert hatte, als auch der regionale Gesundheitsdienst können beim Obersten Gericht Spaniens Einspruch gegen das Urteil einlegen.
«Menschliches Versagen» soll zum Fehler geführt haben
Im Juni 2002 wurden die zwei Neugeborenen – deren Identitäten geheim bleiben – aus unbekannten Gründen mit den falschen Eltern heimgeschickt. Erst einige Jahre später flog der Fehler zufällig auf, als eines der beiden Mädchen sich einem DNA-Test unterzog.
Erst 2021 hatten beide nach mehrjährigen Ermittlungen der Gesundheitsbehörden Gewissheit, dass sie wegen der Verwechslung nicht in ihren leiblichen Familien aufgewachsen waren. «Menschliches Versagen», lautete damals die Erklärung der Behörden.
Betroffene konnte leibliche Mutter nicht kennenlernen
Auch die zweite Betroffene fordert vor Gericht etwa drei Millionen Euro. Beide Frauen halten eine ursprünglich von den Behörden der Region La Rioja zugesprochene Entschädigung von jeweils 850'000 Euro (rund 791'000 Franken) für unzureichend.
In einem der beiden Fälle erhöhte das zuständige Gericht die Summe nun um 125'000 Euro (rund 116'300 Franken). Zur Begründung hiess es unter anderem, die Betroffene habe nach Aufdeckung des Fehlers keinen Kontakt mehr zu ihrer leiblichen Mutter aufnehmen können, da diese bereits 2018 gestorben war.
Anwalt hält an Forderung von drei Millionen Euro fest
Aufgrund der Verwechslung seien «irreparable Schäden» entstanden. Die Forderung von gut drei Millionen Euro sei deshalb gerechtfertigt, wurde der Anwalt dieser Klägerin, José Sáez Morga, in der Zeitung «El País» zitiert.
San Millán galt lange Zeit als eine der besten öffentlichen Kliniken in La Rioja. 2007 stellte es den Betrieb aber ein, zwei Jahre später wurde das Gebäude abgerissen. Bald soll der Bau eines «neuen Hospitals San Millán» beginnen.