In Nachbarschaft des Hotels Dolder Grand, des Fifa-Hauptsitzes, des Zürcher Zoos, mit «einzigartigem Blick» auf See und Alpen: So wirbt der Bund seit Mittwoch auf einer Immobilienplattform für den Verkauf des ehemaligen Sitzes von Meteo Schweiz.
Als Verkaufssumme für das knapp 4900-Quadratmeter-Grundstück am Zürichberg nennt das Inserat 18,5 Millionen Franken. Doch das ist nur ein «Richtpreis». Die Liegenschaft wird im Bieterverfahren veräussert – die Gebote dürften deutlich höher sein.
Im Zürcher Gemeinderat rief das Inserat die Fraktionen von SP, Alternativer Liste (AL) sowie der parlamentarischen Gruppe EVP auf den Plan. In einer Motion bemängeln sie, dieses Vorgehen sei nicht vereinbar mit Artikel 13 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes, der garantiere Kantonen und Gemeinden ein Vorkaufsrecht für bundeseigene Liegenschaften.
Verkauf grundsätzlich zu Marktpreisen
Das für den Verkauf verantwortliche Bundesamt für Bauten und Logistik weist die Kritik zurück. Sprecher Jonas Spirig: «Gemäss Artikel 13 der Verordnung über das Immobilienmanagement gilt auch: ‹Der Verkauf an Kantone, Gemeinden oder Private erfolgt grundsätzlich zu Marktpreisen.› Und der Marktpreis ergibt sich eben gerade aus dem Bieterverfahren.» Kanton und Stadt würden anschliessend gefragt, ob sie die Liegenschaft für die Summe kaufen wollen, die sich daraus ergeben hat. «Es handelt sich also im Prinzip um ein Vorkaufsrecht zum Höchstpreis», so Spirig.
Die Gemeinderats-Motionäre interpretieren die Vorschrift anders: Der Preis sei nicht per Auktion zu ermitteln, sondern per Schätzung. Schliesslich sei es Sinn und Zweck der Verordnung, dass die Gemeinwesen im Immobilienmanagement kooperieren.
Die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Badran (57, SP) findet das Vorgehen des Bundes skandalös: «Durch den öffentlich lancierten Bieterkampf macht der Bund das gesetzlich vorgeschriebene Vorkaufsrecht von Kanton und Stadt Zürich zur Farce.»
Weil nun auch kommerzielle Interessenten und schmutziges Geld in den Bieterwettbewerb einträten – Immobilien sind nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt –, werde der Preis in Höhen getrieben, in denen die öffentliche Hand nicht mithalten könne.