Die Postfinance ist eigentlich nur eine halbe Bank, das schafft in Zeiten von Negativzinsen grosse Probleme: Für die Spargelder der Kunden zahlt die Finanztochter der Post bei der Nationalbank Negativzinsen, Kredite oder Hypotheken darf die Postfinance keine vergeben, kann also damit kein Geld verdienen. Das will der Bundesrat zwar ändern, doch erstens ist der Widerstand gross und zweitens mahlen die Mühlen der Politik langsam.
In der Zwischenzeit versucht die Posttochter, aus den Konten der Kunden und Mitarbeitern jeden Franken herauszupressen. Jeder Kunde muss nun Gebühren für die Kontoführung bezahlen, auch für sämtliche Angestellten der Post gibt es keine Sonderkonditionen mehr (BLICK berichtete).
Das geht den Gewerkschaften zu weit
Der Ärger bei den Mitarbeitenden ist gross, jetzt setzt die Postfinance noch einen drauf: Alle rund 3474 Angestellten (Stand Ende 2017) müssen ihre selbstverwalteten Wertschriften-Depots von anderen Banken zu ihrer Arbeitgeberin verlegen – Wertschriftenhandel über Drittanbieter ist damit nicht mehr möglich.
Für die Gewerkschaft Syndicom ist klar: «Die Postbank schiesst damit über das Ziel hinaus.» Denn von dieser neuen Regelung, die ab 1. Januar 2019 gilt, seien alle Mitarbeitenden betroffen, auch solche bei der Postfinance, die nichts mit dem Handel von Wertschriften zu tun hätten.
Stellt sich die Frage: Warum verlangt die Postfinance gerade jetzt von den Mitarbeitenden, dass sie ihre Depots ins eigene Haus zügeln? Hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) etwa Druck auf die Postfinance ausgeübt? Die Finma äussert sich zwar nicht zu einzelnen Instituten. Klar aber ist auch: Die Überwachungsbehörde achtet peinlich genau darauf, dass Banken – und vor allem systemrelevante wie die Postfinance – die sogenannten Marktverhaltensregeln einhalten. Das heisst alles unternehmen müssen, damit Banker das für die tägliche Arbeit notwendige Insiderwissen nicht ausnützen können.
Die Postfinance schreibt auf Anfrage von BLICK dazu: «Es entspricht einem Branchenstandard, dass Bankmitarbeitende ihre Depots grundsätzlich bei ihrem Arbeitgeber führen.» Dies reduziere das Risiko von Insiderhandel und Informationsmissbrauch und schütze so die Reputation, heisst es weiter.
Alle Kosten übernehmen
In den Augen von Syndicom hätte die Offenlegung der Konten gegenüber der Arbeitgeberin gereicht; der Zwang, die Wertschriftendepots zur Postfinance zu verlegen, sei überflüssig. «Mit dieser Massnahme können Postfinance-Bankerinnen und -Banker mit keinen Obligationen oder sonstigen Wertschriften mehr handeln, ohne dass der Arbeitgeber dies überwacht.»
Die Forderung von Syndicom: Die Postfinance müsse nicht nur die durch den erzwungenen Wechsel anfallenden Kosten übernehmen, sondern auch solche, die entstünden, wenn ein Mitarbeiter die Postfinance verlässt.
Netter Nebeneffekt für die Posttochter: Neugeld ist eine wichtige Messgrösse in der Vermögensverwaltung. Per Dekret der Geschäftsleitung wird nun mit den Wertschriften der Angestellten einiges an Neugeld geschaffen.