Wenn der Chef erst im neuen Jahr zahlt
Wann wird der 13. Monatslohn versteuert?

Ich habe Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dieser werde erst im Folgejahr ausgezahlt. Wann muss ich dieses Einkommen versteuern?
Publiziert: 26.12.2016 um 20:16 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 18:40 Uhr

Der vertraglich zugesicherte 13. Monatslohn ist im laufenden Jahr zu versteuern, obwohl Sie ihn noch nicht ­bekommen haben. Das mag ungerecht ­erscheinen, doch Sie versteuern damit den 13. Monatslohn nicht doppelt. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist nicht entscheidend, sondern derjenige des definitiven Rechtsanspruchs auf diese Summe – und der liegt klar im laufenden Jahr.

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Foto: Beobachter

Prüfen Sie sicherheitshalber die ­Summe auf dem Lohnausweis. Für die Vermögenssteuer müssen Sie die offene Forderung im Wertschriftenverzeichnis deklarieren.

Anders verhält es sich übrigens mit dem Auszahlen einer Gratifikation. Diese ist vom Geschäftsgang abhängig, und es besteht kein definitiver Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag. Die Summe ist zum Zeitpunkt der ­Auszahlung steuerbar, was oft erst im Frühling der Fall ist, wenn der Geschäftsabschluss des Vorjahres vorliegt.

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