Wegen zwei Vergleichen in US-Gerichtsverfahren
Credit Suisse meldet Sonderbelastung für drittes Quartal

Die Grossbank Credit Suisse (CS) hat einen ausserordentlichen Aufwand für das dritte Quartal 2017 bekanntgeben. Der Vorsteuergewinn werde mit rund 79,5 Millionen Dollar belastet, weil sich die Bank bei zwei Gerichtsverfahren in den USA mit dem Kläger einigte.
Publiziert: 15.09.2017 um 00:28 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 06:35 Uhr
Die Grossbank Credit Suisse einigt sich in den USA mit einem Kläger und muss dafür eine Sonderbelastung des Vorsteuergewinns von rund 80 Millionen Dollar in Kauf nehmen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/WALTER BIERI

Der Sonderaufwand werde im dritten Quartal verbucht und falle zusätzlich zu den bereits bestehenden Rückstellungen für die zwei Gerichtsfälle an, teilte die CS in der Nacht auf Freitag mit. Wie viel Geld die Grossbank für die Einigung tatsächlich auf den Tisch legte, ist nicht bekannt. Ein Sprecher der Bank wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht sagen, wie hoch die Rücklagen für diese Fälle exakt sind.

Die Vereinbarung betrifft den Verkauf von hypothekenbesicherten Wertpapieren während der Finanzkrise, die vor zehn Jahren begonnen hatte. Im Zuge dieser Krise hatten die Papiere massiv an Wert verloren. In die Affäre sind zahlreiche Banken verwickelt. Ihnen wird vorgeworfen, Kunden getäuscht oder ungenügend über die Risiken dieser Papiere aufgeklärt zu haben.

Nach Angaben der CS ging es bei nun beigelegten Klagen um 19 Zertifikate mit dem Versicherer Massachusetts Mutual Life Insurance. Ähnliche Vereinbarungen mit demselben Kläger seien aber auch von anderen Finanzinstituten getroffen worden.

Die CS begrüsse die Einigung, sagte ein Sprecher der Bank. Damit habe ein weiterer Rechtsfall in den USA abgeschlossen werden können. Die gütliche Einigung sei aber kein Schuldeingeständnis, stellte er klar. (SDA)

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