Wegen Tempo-Delikt
Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist vorbestraft!

Pierin Vincenz hat laut einem Bericht der «Handelszeitung» keine reine Weste. Der Ex-Raiffeisen-Chef wurde wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt.
Publiziert: 02.12.2020 um 15:46 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2020 um 08:14 Uhr
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1. November 2017: Die Finma ermittelt gegen Pierin Vincenz.
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY / GAETAN BALLY

Der ehemalige Chef der Raiffeisen-Bank, Pierin Vincenz (64), ist vorbestraft: Er erhielt im Herbst 2015 einen Strafbefehl wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Dies schreibt die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe, gestützt auf die Einsichtnahme in einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri.

Vincenz wurde im Oktober 2015 zu einer Busse von 15’000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 3000 Franken verurteilt. Die Probezeit betrug drei Jahre. Der Strafbefehl lautet auf «grobe Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit».

«Ernsthafte Gefahr für andere»

Die beschuldigte Person habe mit ihrem Verhalten eine «ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer» hervorgerufen. Vincenz war im Juli 2015 bei einer Fahrt über den Gotthard in der Region Hospental UR in einer Tempo-80-Zone mit 118 Stundenkilometern unterwegs. Der Ex-Raiffeisen-Chef machte für die Geschwindigkeitsübertretung Unachtsamkeit geltend.

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Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat vor kurzem Anklage gegen Pierin Vincenz und sechs weitere Personen erhoben. Vincenz wird gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (pbe)

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