Die Mosambik-Affäre der Credit Suisse hat rechtliche Folgen: Die Bundesanwaltschaft hat eine frühere Mitarbeiterin der einstigen Grossbank angeklagt – wegen des Verdachts der Geldwäscherei, wie es in einer Mitteilung heisst. Gleichzeitig wirft die Bundesanwaltschaft der CS beziehungsweise der UBS vor, die Straftat aufgrund von organisatorischen Mängeln nicht verhindert zu haben.
Bereits im Jahr 2020 hatte es ein erstes Geldwäscherei-Strafverfahren gegen zwei natürliche Personen gegeben. Aufgrund von Erkenntnissen aus diesem Verfahren eröffnete die Bundesanwaltschaft dann 2023 eine zweite Strafuntersuchung. Diese führte nun eben zur neuen Anklageschrift. Gegen eine weitere CS-Mitarbeiterin wurde das Verfahren jedoch eingestellt.
Im Fall Mosambik geht es um Kredite an mosambikanische Staatsgesellschaften in Höhe von 2 Milliarden Dollar. Damit sollte die Küstenwache verstärkt und eine Thunfisch-Fangflotte angelegt werden. Doch stattdessen wurden hunderte Millionen abgezweigt. Vor der US-Justiz akzeptierte die CS Bussgelder in Höhe von rund einer halben Milliarde US-Dollar.