Ware bezahlt und nie erhalten
Lieferprobleme bei Online-Händler TopD

Einige Kunden des Luzerner Online-Händlers TopD warten seit Mitte August auf ihre Ware. Der Firmeninhaber ist nicht erreichbar.
Publiziert: 09.09.2016 um 16:40 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:54 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Die Firma TopD ist weder für Kunden noch für Medien erreichbar.
Foto: topd.ch
Onur Ogul

Hanspeter Hirt (62) ist stinksauer. Mitte August bestellte er beim Luzerner Online-Händler TopD Grafikkarten und Zubehör für seine Fotokamera im Wert von mehr als 300 Franken. Doch: «Die Ware ist bis heute nicht da», ärgert sich Hirt.

Er sei bis anhin ein zufriedener Kunde gewesen. «Doch nun ist da irgendetwas faul.» Bisher habe Hirt die bestellte Ware in wenigen Tagen erhalten. Als das dieses Mal nicht der Fall war, versuchte er den Händler zu kontaktieren. Doch dort nimmt niemand den Anruf entgegen. Auf Mails reagiert TopD ebenfalls nicht.

Firmeninhaber unauffindbar

Auf dem Preisvergleichsportal «toppreise.ch» zeigt sich, dass es neben Hirt viele weitere Betroffene gibt. Alle berichten von ausstehenden Lieferungen und vergeblichen Versuchen, die Firma zu kontaktieren.

BLICK versuchte ebenfalls, Roland Bernet zu erreichen. Er ist laut Handelsregister einziger Zeichnungsberechtigter der TopD AG. Doch weder telefonisch noch per Mail antwortet er auf die Anfrage. Bernet ist noch in weiteren Firmen im Raum Luzern engagiert. Auch unter deren Kontakt ist er nicht zu erreichen.

Nachfrist setzen und abwarten

Was Hirt ganz besonders wurmt: Der Kaufbetrag wurde ihm auf der Monatsrechnung bereits belastet. «Wenn die Ware nicht kommt, dann ist das glatter Betrug!»

Sara Stalder (49) von der Stiftung für Konsumentenschutz empfiehlt in solchen Fällen, dem Händler eingeschrieben eine Mahnung zuzustellen. Gleichzeitig sollte der Kunde eine Nachfrist setzen, innert welcher der Händler die Ware noch liefern kann. Sollte die Nachfrist ablaufen, kann der Kunde entweder weiterhin auf eine Lieferung bestehen und allenfalls Schadenersatz für die Verspätung verlangen, oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Am Schluss bleibt die Klage

Wichtig: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) lesen. Darin könnten Klauseln einen Rücktritt vom Vertrag bei Lieferverzögerungen verbieten. Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann seinen Kreditkartenanbieter kontaktieren, der den Betrag bei Nichtlieferung in gewissen Fällen zurückerstattet. Bleibt alles ohne Erfolg, dann sollte der Kunde den Händler verklagen.

Genau das hat auch Hanspeter Hirt vor. «Im letzten Mail an TopD habe ich mitgeteilt, die Firma anzuzeigen, falls ich die Ware in den nächsten Wochen nicht erhalte.»

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Externe Inhalte
      Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
      Meistgelesen