Über 2000 Schweizer Besitzer von Schummel-Dieselfahrzeugen haben Volkswagen verklagt. Die Bundesanwaltschaft hat diese gebündelten Klagen nicht in der Schweiz behandelt, sondern nach Deutschland geschickt.
Das passt der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nicht. «Die Amag ist ein enger Verbündeter von VW. Wir wollen wissen, wer was und wann genau wusste», fordert SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder (49).
Die Bundesanwaltschaft erfülle ihren Auftrag nicht. SP-Nationalrätin und SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo (57) verlangte in einer Anfrage vom Bundesrat Klarheit.
Die Antwort aus dem Bundeshaus: Die Bundesanwaltschaft habe keine rechtliche Grundlage für die Überweisung der Strafanzeigen. «Diese Rückendeckung des Bundesrates freut uns», sagt Birrer-Heimo zu BLICK.
Ob das Vorgehen illegal war, sagte der Bundesrat nicht. «Diese Frage wollen wir aber geklärt haben», sagt Birrer-Heimo. Deshalb gelangt die SKS nun mit einer Beschwerde über die Bundesanwaltschaft an die Aufsichtsbehörde. «Die Überweisung der Klagen nach Deutschland halten wir für illegal», sagt sie.
Die Amag wehrt sich. Ein Sprecher: «Manager oder Mitarbeiter können nicht strafrechtlich belangt werden.» Man habe keine Kenntnis von der Software-Manipulation gehabt und sofort mit einem Verkaufsstopp reagiert. «Eine Strafanzeige gegen die Amag ist deshalb gegenstandslos.» Man konzentriere sich nun in erster Linie auf den Rückruf.