VW-Abgasskandal wird zum Politikum
Schweizer Richter für Diesel-Schummler

Die Bundesanwaltschaft hat die Klagen von wütenden Schweizer Besitzern von Schummel-Dieseln nach Deutschland geschickt. Das passt den Konsumentenschützern nicht. Nun erhalten sie Rückendeckung vom Bundesrat.
Publiziert: 21.05.2016 um 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:35 Uhr
Müssen zurück in die Werkstätten: Die Schummel-Diesel der Generation EA189.
Foto: Keystone
Patrik Berger
«Diese Rückendeckung des Bundesrates freut uns»: Prisca Birrer-Heimo, SP-Nationalrätin und SKS-Präsidentin.
Foto: zvg

Über 2000 Schweizer Besitzer von Schummel-Dieselfahrzeugen haben Volkswagen verklagt. Die Bundesanwaltschaft hat diese gebündelten Klagen nicht in der Schweiz behandelt, sondern nach Deutschland geschickt.

Das passt der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nicht. «Die Amag ist ein enger Verbündeter von VW. Wir wollen wissen, wer was und wann genau wusste», fordert SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder (49).

Die Bundesanwaltschaft erfülle ihren Auftrag nicht. SP-Nationalrätin und SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo (57) verlangte in einer Anfrage vom Bundesrat Klarheit.

Die Antwort aus dem Bundeshaus: Die Bundesanwaltschaft habe keine rechtliche Grundlage für die Überweisung der Strafanzeigen. «Diese Rückendeckung des Bundesrates freut uns», sagt Birrer-Heimo zu BLICK.

Ob das Vorgehen illegal war, sagte der Bundesrat nicht. «Diese Frage wollen wir aber geklärt haben», sagt Birrer-Heimo. Deshalb gelangt die SKS nun mit einer Beschwerde über die Bundesanwaltschaft an die Aufsichtsbehörde. «Die Überweisung der Klagen nach Deutschland halten wir für illegal», sagt sie.

Die Amag wehrt sich. Ein Sprecher: «Manager oder Mitarbeiter können nicht strafrechtlich belangt werden.» Man habe keine Kenntnis von der Software-Manipulation gehabt und sofort mit einem Verkaufsstopp reagiert. «Eine Strafanzeige gegen die Amag ist deshalb gegenstandslos.» Man konzentriere sich nun in erster Linie auf den Rückruf.

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