Zu Schuldsprüchen kam das Gericht bei diesem Beschuldigten zudem wegen versuchter mehrfacher Nötigung. Er gilt als Haupttäter und wurde als einziger zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt - beides bedingt.
Die beiden anderen sprach das Gericht der Anstiftung zu mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz schuldig. Sie kamen mit bedingten Geldstrafen von je 360 Tagessätzen zu 460 beziehungsweise 360 Franken davon.
Alle drei Deutsche
Für die Bezirksrichter liegt kein Fall von Wirtschaftsspionage vor. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Rechtsanwalt, einen Bankangestellten und einen Juristen - alle drei Deutsche - diese und einer Reihe weiterer Delikte angeklagt.
Die Urteile sind noch nichts rechtskräftig. Zwei Beschuldigte haben schon im Gerichtssaal Berufung angemeldet. Der dritte und der Staatsanwalt wollen das Urteil noch genau ansehen. (SDA)