Nein. Wenn die Kaution ihren Zweck erfüllt hat, muss der Vermieter sie freigeben. Sind Mieten sowie Nebenkosten bezahlt und auch keine Mieterschäden offen, können Sie die Herausgabe der Kaution verlangen, und zwar samt Zinsen.
In Ihrem Fall sind aber noch Nebenkosten abzurechnen. Denn in Ihrem Vertrag steht, dass die Nebenkostenperiode bis im Juni dauert, erst danach muss Ihr Vermieter eine Abrechnung erstellen. Damit darf Ihr Vermieter den ungefähr erwarteten Betrag für eine Nachzahlung der Nebenkosten zurückbehalten. Den Rest der Kaution muss er aber freigeben.
Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können ein (kostenloses) Verfahren bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen einleiten. Sie können aber auch ein Jahr abwarten und sich dann direkt an die Bank wenden, bei der die Kaution liegt. Hat der Vermieter innert eines Jahres seit Ende des Mietverhältnisses keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet, muss die Bank das Geld auszahlen.
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