Urteil in New York City
US-Richter stellt sich hinter die Schweiz – CS-Gläubiger abgeblitzt

CS-Gläubiger wollten von der Schweiz 82 Millionen Dollar, weil bei der Notübernahme durch die UBS ihre AT1-Anleihen auf null abgeschrieben wurden. Jetzt hat ein New Yorker Bundesrichter entschieden.
Publiziert: 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 12:01 Uhr
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Dieses Zeichen hängt hier nicht mehr: Das Credit-Suisse-Logo in Manhattan im März 2021 (Archivbild).
Foto: AFP

Darum gehts

  • US-Gericht weist Schadenersatzklage gegen die Schweiz ab. Staatenimmunität bestätigt
  • Bundesrichter Dale Ho begründet Entscheid mit staatlichem Handeln in Notlage
  • Über 50 Klägerparteien forderten 82 Millionen Dollar Schadenersatz
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Nicola ImfeldTeamlead Wirtschaft-Desk

Good News aus Amerika – für die offizielle Schweiz. Die Eidgenossenschaft geniesst in den USA Staatenimmunität in Bezug auf eine Schadenersatzklage von ehemaligen Gläubigern der Credit Suisse. Ein New Yorker Bundesrichter hat die Zivilklage, die von über 50 Parteien unterstützt wurde, für unzulässig erklärt. Das berichten die Zeitungen von «CH Media» am Mittwochmorgen.

Der Entscheid kommt demnach vom Bundesrichter Dale Ho in Manhattan. In seinem 20-seitigen Urteil zerlegt er die Argumentation der mehr als 50 Klägerparteien, die ihre AT1-Anleihen nach der Notfusion von CS und UBS auf null abgeschrieben sahen. Die Kläger hatten geltend gemacht, die Schweiz habe durch kommerzielles Handeln ihre Immunität verwirkt. Sie wollten 82 Millionen Dollar!

Doch Ho widerspricht: Der Bundesrat, die Finma und die Nationalbank hätten nicht wie eine Investmentbank agiert, sondern als staatliche Institutionen in einer ausserordentlichen Notlage. Der Richter folgt damit der Argumentation der renommierten Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, die die Schweiz vertrat.

Ob das Urteil angefochten und weitergezogen wird, ist noch unklar.

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