Das EFD hatte laut seiner Mitteilung vom Freitag die 2023 mit der UBS zwangsfusionierte Grossbank Credit Suisse angewiesen, die variablen Vergütungen an einen Teil der obersten drei Führungsebenen zu kürzen und in einigen Fällen sogar zu streichen.
Mehrere Betroffene wehrten sich vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen. Dieses beurteilte das Vorgehen des Bundes als rechtswidrig. Die gekürzten Boni seien von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis gewesen. Solche Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt.
Wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt
Für schwere Eingriffe in solche Ansprüche sei eine klare und ausdrückliche Grundlage in einem Gesetz notwendig, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht unter anderem. Das EFD hingegen ist der Ansicht, das Gericht habe bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt.
Namentlich die für den Gesetzgeber so nicht voraussehbaren ausserordentlichen Umständen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS seien nicht berücksichtigt worden.