Nein, Sie sollten unbedingt bei der jetzigen Unfallversicherung eine so genannte Abredeversicherung abschliessen. Sonst endet Ihr Versicherungsschutz nach 30 Tagen, also am 2. März. Und die neue Versicherung greift erst ab dem ersten Arbeitstag, also frühestens ab dem 1. April. Sollten Sie in der Zwischenzeit verunfallen, könnte das teuer werden.
Ihre Krankenkasse würde zwar die Heilungskosten teilweise vergüten. Aber wenn Sie beispielsweise Ihre neue Stelle erst später antreten könnten, würde der Lohnausfall nicht gedeckt. Auch der Arbeitgeber ist in den ersten drei Monaten nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Mit der Abredeversicherung können Sie den Unfallschutz nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder bei unbezahltem Urlaub für maximal 180 Tage verlängern. Verlangen Sie das entsprechende Formular von Ihrem Arbeitgeber oder der Unfallversicherung.
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