Eine Wohnung darf grundsätzlich am ersten Tag der Mietdauer bezogen werden. Fällt dieser Tag allerdings auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Einzugstermin auf den nächsten Werktag.
Ist im Mietvertrag explizit ein anderer Einzugstermin vereinbart, so geht dieser der allgemeinen Regel vor. Auch wenn nach Ortsgebrauch etwas anderes gilt, kommt die gesetzliche Regelung nicht zum Zug.
Bei der örtlichen Schlichtungsstelle für Mietsachen können Sie sich nach dem Ortsgebrauch erkundigen. All das gilt auch für die Wohnungsrückgabe, die sich auf den nächsten Werktag verschiebt, wenn das Mietende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
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