Heute ab 10.30 Uhr stellt sich die UBS-Führungsriege an der Generalversammlung in Basel den Aktionären. Für einmal dürften nicht nur die hohen Löhne und Boni des Managements zu reden geben. Vielmehr wird nach dem verlorenen Prozess in Frankreich wohl auch die Décharge-Erteilung im Fokus stehen.
Im Vorfeld haben die Stimmrechtsberater Ethos und ISS den Aktionären empfohlen, die Décharge vorsorglich zu verweigern. Auch wenn das Frankreich-Urteil nicht rechtskräftig sei, bleibe die Tatsache bestehen, dass die Bank wegen strafbarer Handlungen verurteilt worden sei und eine Rekordstrafe aufgebrummt erhalten habe. Dies sei für die Aktionäre von grosser Bedeutung. So begründet ISS ihre Nein-Empfehlung im Bericht zur GV. Von US-Stimmrechtsberater Glass Lewis gibts in diesem Punkt «Stimmenthaltung» als Empfehlung.
Doch was heisst das? Verweigern die Aktionäre die Décharge, dann entlasten sie den Verwaltungsrat und die Konzernleitung nicht für alle bekannten Geschäftsvorfälle. Eine Klage wäre möglich. Fürs Einreichen blieben nach der Abstimmung sechs Monate Zeit. Allerdings bedeutet auch ein Nein nicht zwingend, dass wirklich eine Klage eingereicht wird. Die Aktionäre können es auch bei der Symbolik eines Neins belassen.
Weber verteidigt
Im Interview mit BLICK will Verwaltungsratspräsident Axel Weber (62) über den Ausgang der Décharge-Abstimmung heute nicht spekulieren. «Ich verstehe, wenn Aktionäre sich ihre Rechte sichern wollen», begründet er. Gleichzeitig versichert er: «Ich kann nur sagen, dass die heutige Führung der Bank im Frankreich-Fall stets äusserst sorgfältig und im Interesse der Aktionäre gehandelt hat.»
Ob auch die Aktionäre die Sachlage so sehen, wird sich in wenigen Stunden zeigen. (jfr/SDA)